i84 Dritter Abschnitt.
4) Von bey Städten werden noch besondere Grund-
rifl> nach einem doppelt, so großen Maaßstabe ange
fertigt. Die Namen der Oerter werden nicht nach
der gewöhnlichen Aussprache, sondern so in der Karte
aufgeführt, wie sie in den Landbüchern oder andern
Documenten geschrieben stehen.
5) Was bas Zeichnen betrifft, so sind die Wälder blos
mit schwarzem Tusch anzulegen, und die verschiede
nen Holzarten einzuschreiben. Die Brücher, welche mit
Holz oder Gesträuch bewachsen sind, werden grün an
gelegt, und dann dieses hineingezeichnet. Gesträuch,
welches nicht im geschloffenen Revier liegt, wird durch
gezeichnetes Gesträuch angedeutet. Wiesen und Brü
cher werden gelblich grün angelegt, letztere aber noch
mit blauen Strichen schraffirt. Hohe unbewachsene
Hütungen werden violett, Sandschellen gelb und Torf
brüche grün angelegt, letztere aber noch rothbraun ge
strichelt. Berge, die besondere Namen haben, sind
auch auf der Karte damit zu versehen.
6) Gegenden, wo Kalksteine, Metalle, Mineralien, Salz-
Quellen gefunden werden, sind nicht nur auf der Karte
gebörig anzugeben, sondern es ist davon noch eine be
sondere Beschreibung einzureichen.
7) Die Post. , Haupt-, Fuhrmanns-Straßen werden
durch zwei parallele Linien angedeutet, die erstem
orange und die übrigen braun angelegt. Die gewöhn
lichen Feldwege werden mit einer einzelnen braunen
Linie angegeben, und bedeutende Fußsteige braun
punktirt.
8) Die übrigen 4. 4. enthalten Regeln in Ansehung des