Full text: Beschreibung des Verfahrens bei der trigonometrisch-topographischen Vermessung von Ost- und West-Preussen

i84 Dritter Abschnitt. 
4) Von bey Städten werden noch besondere Grund- 
rifl> nach einem doppelt, so großen Maaßstabe ange 
fertigt. Die Namen der Oerter werden nicht nach 
der gewöhnlichen Aussprache, sondern so in der Karte 
aufgeführt, wie sie in den Landbüchern oder andern 
Documenten geschrieben stehen. 
5) Was bas Zeichnen betrifft, so sind die Wälder blos 
mit schwarzem Tusch anzulegen, und die verschiede 
nen Holzarten einzuschreiben. Die Brücher, welche mit 
Holz oder Gesträuch bewachsen sind, werden grün an 
gelegt, und dann dieses hineingezeichnet. Gesträuch, 
welches nicht im geschloffenen Revier liegt, wird durch 
gezeichnetes Gesträuch angedeutet. Wiesen und Brü 
cher werden gelblich grün angelegt, letztere aber noch 
mit blauen Strichen schraffirt. Hohe unbewachsene 
Hütungen werden violett, Sandschellen gelb und Torf 
brüche grün angelegt, letztere aber noch rothbraun ge 
strichelt. Berge, die besondere Namen haben, sind 
auch auf der Karte damit zu versehen. 
6) Gegenden, wo Kalksteine, Metalle, Mineralien, Salz- 
Quellen gefunden werden, sind nicht nur auf der Karte 
gebörig anzugeben, sondern es ist davon noch eine be 
sondere Beschreibung einzureichen. 
7) Die Post. , Haupt-, Fuhrmanns-Straßen werden 
durch zwei parallele Linien angedeutet, die erstem 
orange und die übrigen braun angelegt. Die gewöhn 
lichen Feldwege werden mit einer einzelnen braunen 
Linie angegeben, und bedeutende Fußsteige braun 
punktirt. 
8) Die übrigen 4. 4. enthalten Regeln in Ansehung des
	        
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