Full text: Theorie der analytischen Functionen

Veränderliche Gröfsen, Gröfsenmengen. 
79 
hängige Gröfse der genannten Art. Unter f{x') oder f(x x ', x 2 . . . x„) 
verstehen wir dann die Werthe von y an der Stelle x’ oder (x'). 
Es sei zunächst y eine von der reellen Variabein x' abhängige 
Gröfse, die für jeden innerhalb des durch die Stellen x' — a und x' = h 
begrenzten Bereiches liegenden Werthes x' einen bestimmten endlichen 
und reellen Werth y' besitze, dann haben die unendlich vielen be 
stimmten Werthe y' eine obere und untere Grenze G und (/, für die 
der folgende Satz gilt: 
Ist Cr die obere Grenze derjenigen Werthe von y, welche den 
innerhalb des Intervalles von a bis b liegenden Werthen von x' 
zugehören, so gibt es in diesem Intervalle mindestens eine Stelle 
x' = X der Beschaffenheit, dafs die obere Grenze der Werthe y, 
welche den in beliebig kleiner Umgebung von X liegenden x' 
Werthen entsprechen, immer noch Cr bleibt. 
Der Satz für die untere Grenze g lautet analog. Zum Beweise 
suche man wieder in der Reihe rationaler Gröfsen 
q 1 2 . m 
’ n ’ n ’ n ’ 
wo n > 1 ist, zwei Gröfsen — und üiiL welche das Intervall von 
a bis h einschliefsen, theile das so gewonnene neue Intervall in q gleiche 
Theile ab, dann gibt es in jedem derselben für die den x' Werthen 
entsprechenden y Werthe eine obere Grenze und mindestens in einem 
Intervalle etwa von — bis ~ fli 1 ist diese obere Grenze gerade Gr. 
n n ° 
Durch die weitere Reihe 
,-.12 m 
’ n 2 * n 2 * n 2 ’ 
wird wieder mindestens ein Intervall etwa von bis 1 Z u be- 
1l 2 n 2 
stimmen sein, in welchem die den x Werthen zugeordneten y Werthe 
die obere Grenze G besitzen. Es ist aber 
gi ^ gz ~l~ i gz gl ~4~ i 
n n 2 ’ n 2 n 
n (*1 < Pi + 1 l i*2 < + 1 
oder 
Wft, g 2 , + 1 <; + n, 
und deshalb 
JfL < Jll gz + 1 < gi + 1 
n — n 2 ’ n 2 = n ’ 
d. h. das neue Intervall liegt ganz in dem ersten. 
In der Bildung neuer Intervalle gehe man in der angegebenen 
Weise weiter, so dafs stets 
♦ 
0 < — vg,,-! < n
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.