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iv Vorrede.
in einen systematischen Zusammenhang gebracht werden. Bei
dem Streben nach Vollständigkeit hat übrigens der Verfasser
den Grundsatz nicht außer Acht gelassen, überall vom prak
tischen Gesichtspunkte auszugehen, und sich nicht in Theorien
zu versteigen, die keine Anwendungen zulassen. Dahin wür
den z. B. Amortisationsrechnungen gehören, die auf Voraus
setzungen beruhen, wie sie wohl in manchen mathematischen
Lehrbüchern, aber nicht in der Praxis vorkommen. Aus
demselben Grunde mußte auch die mathematische Theorie der
Wahlen, Zeugenaussagen und Rechtsentscheidungen, welche
zum speculativen Theil der politischen Arithmetik gehört, vom
Gebiete dieses Handbuchs ausgeschlossen bleiben. -