Full text: Politische Arithmetik

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iv Vorrede. 
in einen systematischen Zusammenhang gebracht werden. Bei 
dem Streben nach Vollständigkeit hat übrigens der Verfasser 
den Grundsatz nicht außer Acht gelassen, überall vom prak 
tischen Gesichtspunkte auszugehen, und sich nicht in Theorien 
zu versteigen, die keine Anwendungen zulassen. Dahin wür 
den z. B. Amortisationsrechnungen gehören, die auf Voraus 
setzungen beruhen, wie sie wohl in manchen mathematischen 
Lehrbüchern, aber nicht in der Praxis vorkommen. Aus 
demselben Grunde mußte auch die mathematische Theorie der 
Wahlen, Zeugenaussagen und Rechtsentscheidungen, welche 
zum speculativen Theil der politischen Arithmetik gehört, vom 
Gebiete dieses Handbuchs ausgeschlossen bleiben. -
	        
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