Full text: Politische Arithmetik

Staatsschuldentilgung. 
143 
n =_ 
%. (1 + P) 
in Uebereinstimmung mit der im §, 77 hergeleiteten Formel. An 
leihen gegen Zeitrentcn find daher in ihrer Wirkung vollkommen 
den Anleihen gleich, welche verzinslich sind, und bei welchen eine 
jährliche, um Zinseszinsen anwachsende Kapitalabtragung stattfindet. 
Sie schließen aber, wie alle vertraggemäß in Terminen rückzahlbare 
Anleihen die Benutzung günstiger Verhältnisse zur Reduktion des 
Zinsfußes (§. 75) aus, und sind daher für den Staat nicht so vor- 
theilhast, als das später aufgekommene System der immerwährenden 
Renten (§. 70). 
In England kommen die Annuitäten neuerer Zeit auch in Ver 
bindung mit verzinslichen Anleihen vor. Der Eurs der Zeitrenten 
hängt begreiflich vom jeweiligen Zinsfüße und von der Dauer des 
Rentengenusses ab. 
Anleihen durch Leibrenten. 
§. 88. Die Kapitalisten erhalten von einer gewissen Summe 
durch Anlegung derselben auf Zeitrenten eine größere Einnahme, 
als bei gewöhnlichen Zinsdarleihen. So entspricht z. B. dem Ka 
pital 10000 fl. für den Zinsfuß 5 eine 12-jährige Rente von 
beiläufig 1128 fl. Da der Rentenirer für 10000 fl., welche er 
ä fonds perdu, wie man zu sagen pflegt, hergibt, jährlich 1128 fl. 
ausgezahlt erhält, so macht dies von jedem Hundert des Kapitals 
beiläufig 11 fl.; er zieht also 6 Procent mehr aus seinem Kapital, 
als bei der gewöhnlichen Kapitalanlage, wenn wir bei dieser den 
Zinsfuß 5 annehmen. Wer keine Erben zu berücksichtigen hat, oder 
nicht gesonnen ist, sein Kapital zu vermachen, kann daher auf 
obige Weise sein Kapital besser als durch die gewöhnliche Anlage 
benutzen, riskirt aber dabei, nichts übrig zu behalten, wenn er sein 
ganzes Vermögen gegen eine Zeitrente hergegeben hat und diese 
überlebt. Diesem Risiko kann er aber ausweichen, wenn er mit dem 
Nebernehmer des Kapitals den Vertrag schließt, daß ihm die Rente 
lebenslänglich ausgezahlt werde. Eine solche Rente, welche mit 
Rücksicht auf die mittlere Lebensdauer (§. 129) bestimmt wird, ist 
eine Leibrente, durch welche in älterer Zeit, namentlich in Frank 
reich und England, Anleihen gemacht wurden. 
In Frankreich hat man auch in älterer Zeit Anleihen gegen 
Tontinen gemacht, welche letztere sich in so fern von den Leibrenten 
unterscheiden, als sie auf die Lebensdauer einer Gesellschaft gestellt
	        
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