Full text: Politische Arithmetik

144 Finanzwesen. 
sind; sie sind demnach gesellschaftliche Renten, die unter die Bethei 
ligten, welche in Klassen von Personen gleichen Alters einzutheilen 
sind, nach Kopfzahl vertheilt werden, bis endlich der zuletzt Lebende 
sie allein empfängt. 
Die Tontine sollte, nach der Idee ihres Erfinders, Lorenz 
Tonti, als Mittel zu Staatsanleihen dienen, wozu sie auch von 
der französischen Regierung benutzt wurde. Durch ein arröt du conseil 
vom 5. Juli 1770 wurden alle Staatstontinen aufgehoben, weil 
man sie für nachtheilig für den Staat erkannte, und die noch lau 
fenden Tontinenrenten wurden in Leibrenten verwandelt. (S. Ency 
clopedie methodique Tom, Hl. Art. Tontiues.) 
In unserer Zeit werden die Tontinen, in unterschiedlichen Mo- 
dificationen, als Rentenanstalten (V. in.) errichtet. 
Lottericanleihen. 
§. 89. Lotterieanleihen (§. 70), welche in neuerer Zeit vielfältig 
vorkommen, unterscheiden sich dadurch von den im Vorhergehenden 
aufgeführten Anleihen, daß den Gläubigern außer der Gewißheit 
der Rückzahlung des Kapitals auch die Hoffnung auf mehr oder 
weniger große Gewinnste dargeboten wird. Damit sich auch die 
weniger Bemittelten bei diesen Anleihen betheiligen können, so wird 
das Nominalkapttal in verhältnißmäßig kleine Theile getheilt, und 
es werden dafür Schuldscheine ausgetheilt, welche man Partiale, 
Parti alloose oder Prämien sch eine nennt. Der Gesammtheit 
der Gläubiger kommen die Zinsen des Kapitals zum herrschenden 
Zinsfüße zu gut; die Mehrzahl derselben erhalten aber bei der Til 
gung ihr Kapital und &ic, einem geringern Zinsfüße entsprechenden 
Zinsen zurück, und die hierdurch erübrigte Summe wird auf die 
kleinere Zahl der übrigen Interessenten in unterschiedlichen Abstufun 
gen als Gewinnste oder Prämien, und natürlich alles auf dem 
Wege der Verloosung, vertheilt. Ueber die Anzahl der gewinnen 
den und nicht gewinnenden Loose und über die auf die einzelnen 
Loose fallenden Beträge gibt der veröffentlichte Tilgungsplan oder 
Verloosungsplan solcher Anleihen Auskunft. 
Nehmen wir beispielsweise an, daß das von heute an nach 
einem Jahre rückzahlbare Nominalkapital 200000 st. betrage, und 
daß dafür 2000 Obligationen oder Loose zu 100 fl. ausgegeben 
worden seien. Wird das Kapital zu 4 Procent verzinst, so hat 
der Schuldner nach Jahresfrist 200000 fl. Kapital und 8000 fl. 
für Zinsen, also zusammen 208000 fl. zu entrichten. 
Sollen 1900 Loose zu 101 fl. herauskommen, so betragen solche
	        
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