Full text: Politische Arithmetik

Staatsschuldentilgung. 145 
1900 x 101 = 191900 fl., wonach 208000 - 191900 = 16100 fl. 
auf die noch übrigen 100 Loose zu vertheilen sind, und also 161 fl. 
für 1 Loos angesetzt werden könnte. Um aber auf eine verhältniß- 
mäßig kleinere Anzahl von Loosen namhafte Gewinnste aussetzen zu 
können, dürfen die meisten übrigen Loose im vorliegenden Beispiele 
nur wenig mehr, als die mit der kleinsten Zahl herauskommenden 
1900 Loose erhalten. Seht man 90 Loose zu 102 fl. an, so be 
tragen sie zusammen 90 x 102 = 9180 fl., wonach auf die übrigen 
10 Loose 16100 — 9180 — 6920 fl. zu vertheilen sind. Seht man 
5 Loose zu 103 fl. an, so betragen solche zusammen 5 x 103 — 
515, wonach 6920 — 515 — 6405 fl. auf die übrigen 5 Loose zu 
vertheilen sind; was wie folgt geschehen kann: 3 Loose zu 175 fl., 
1 Loos zu 880 fl. und 1 Loos zu 5000 fl. Der entsprechende Ver- 
loosungsplan ist demnach wie folgt: 
Loose 
zu fl. 
Summe fl. 
1 
5000 
1 
175 
880 
3 
525 
5 
, 103 
515 
90 
102 
9180 
1900 
101 
191900 
2000 
208000 
Zur Vereinfachung der Sache haben wir im Obigen angenom 
men, daß das Schuldkapital schon nach Jahresfrist getilgt werde, 
während natürlich in der Praxis die Tilgung im Verlaufe einer 
Reihe von Jahren in der Art geschieht, daß jährlich oder halbjähr 
lich re. eine Gewinnztehung und Auszahlung stattfindet. Da nun 
die mit der niedrigsten Zahl herauskommenden Loose nur die ein 
fachen Zinsen zu einem kleinern Zinsfüße sammt Kapital zurück 
erhalten, so sind die dadurch erübrigten Zwischenzinsen eine weitere 
Quelle zur Bestreitung großer Gewinnste. Wenn z. B. ein Loos 
von 50 fl. erst nach 20 Jahren in der Ziehung erscheint, und mit 
Zuschlag der 2-procentigen Zinsen eingelöst wird, so ist der ent 
sprechende Betrag — 50 + 20 — 70 fl.; weil aber 50 fl. nach 
20 Jahren zu 2 Procent auf 50 ( 102 /ioo) 20 — 109,55 fl. anwachsen, 
so können 109,55 — 70 — 39,55 fl. zur Bestreitung der Gewinnste 
verwendet werden. 
Zur Aufstellung eines Beispiels für ein in mehreren Ziehungen 
zu tilgendes Lotterieanleihen nehmen wir an, daß das Nominal- 
Bleibtreu, pol. Arithmetik. 2. Aufl. 10
	        
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