Staatsschuldentilgung.
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Hieraus geht ebenfalls hervor, daß die Glücksfälle für den
einen Theilhaber wie für jeden andern sind, und zu demselben Schluß
gelangt man für jede andere Anzahl von Bethetligten.
V.
Vom Verkehr mit Staatspapiere».
Cursnotirung der Staatspapicre.
§. 93. Der Kurszettel der Staatöpaptere entsteht auf dieselbe
Weise, wie derjenige der Wechsel (§. 51). Hat der Kurszettel die
Rubriken „Geld" und „Papier", so zeigt die erste Aufschrift an,
daß sich für die betreffenden Papiere zu den unter dieser Rubrik
verzeichneten Kursen Kauflustige vorfanden, und die zweite Auf
schrift zeigt an, daß die betreffenden Papiere zu den unter dieser
Rubrik verzeichneten Kursen als Waare angeboten, und dafür zu
haben waren. In manchen Kurszetteln werden die am Bvrsentage
stattgefundenen Schwankungen der Kurse angemerkt. Z.B. der Frank
furter Kurszettel der Staatspapiere gibt unter der gemeinschaft
lichen Rubrik „Geld" den niedrigsten und höchsten Kurs an, und
die unter der Rubrik „Schluß der Börse" notirten Kurse sind so zu ver
stehen, wie solche zu Ende der Börse, also in Folge des letzten Auö-
und Angebots, geblieben sind. Unter der Rubrik „Umsatz" kommen
auch die Kurse vor, zu welchen die betreffenden Papiere verkauft
worden sind. Der Kurs kann auch aus sämmtlichen Geschäften
einer und derselben Art als Durchschnittspreis oder Mittelpreis be
rechnet werden, was z. B. in Paris für die gegen gleich baare
Zahlung umgesetzten Staatspapiere vorkommt (eours mo^en).
Für die Papiere der gewöhnlichen Anleihen ist die Einheit in
der Regel 100 vom Nominalkapital. Ist z. B. letzteres, d. h. die
Summe, auf welche die Obligation lautet, 500 fl., und wird das
Papier zum Kurs 95 verkauft, so zahlt der Käufer so oft 95 fl.,
als 100 fl. im Nominalkapital enthalten sind, also 5mal 95 oder
475 fl. Für Lottericloose ist die Einheit entweder ebenfalls 100
vom Nominalkapital des Looses, oder aber es versteht sich der Kurs
vom Loose selbst, vom Stück.