Full text: Politische Arithmetik

154 Finanzwesen. 
Bei manchen Papieren sind die laufenden Zinsen (jouissance) 
im Curs mitbegriffen. Wenn z. B. diejenigen französischen 5-pro- 
centigen Renten, die halbjährlich am 22. März und 22. September 
bezahlt werden, am 22. Juni zu 99 notirt sind, so ist der Kauf 
preis eigentlich nur 97 Fr. 75 Cent., weil die dreimonatlichen Zinsen 
im Betrage von 1 Fr. 25 Cent, im Curs mitbegriffeu sind. 
In Betreff der ausländischen Papiere wird zur Verwandlung 
des ausländischen Geldes in inländisches in der Regel ein bestimmtes 
Verhältniß angenommen, so daß bei der Preisbestimmung der aus 
ländischen Papiere zweierlei Curse vorkommen, nämlich der unver 
änderliche oder fixe Curs in Betreff der Geldreduction, und der im 
Curszettel enthaltene, auf jenen, gewöhnlich als bekannt voraus 
gesetzten, und deshalb in manchen Curszetteln ausgelassenen fixen 
Curs sich gründende veränderliche Cuxs des Papiers. Die Geld 
reduction geschieht aber auch mitunter nach einem Wechselkurs für 
kurze Frist. 
In Frankfurt a. M. z. B. ist die Einheit für die österreichi 
schen Obligationen 100 fl. des 20-fl.-Fußes, der Curs ist in der 
selben Valuta zu verstehen, und die Verwandlung der ausländi 
schen Valuta in die süddeutsche Währung (§. 32) geschieht nach dem 
Silberpari (also 20 fl. Conv. Ct. — 24y 2 fl. süddeutscher Wäh 
rung, weil beide Geldmengen 1 köln. Mark Silber enthalten). Die 
Einheit für die 3 ^-procentigen preußischen Staatsschuldscheine ist 
100 Thlr. preußisch, der Curs ist ebenfalls in preußischen Thalern 
zu verstehen und letztere werden zu 1 fl. 45 kr. gerechnet. Bei den 
holländischen Papieren wird der holländische Gulden dem des 24V 2 =fl.= 
Fußes gleichgesetzt. Für die spanischen Obligationen ist die Einheit 
100 Piaster und der fixe Curs ist 20z fl. per Piaster. Für die 
auf französische Franken lautenden sardinischen Loose ist der Curs 
in Franken per Stück zu verstehen und der fixe Curs ist 28 kr. 
u. s. w. 
Insoweit der Werth der Staatspapiere auf den Curs derselben 
influirt, richtet sich dieser nach der Creditfähigkeit des Staats und 
nach der besondern Beschaffenheit und Einrichtung des Anleihens, 
zu dem die Papiere gehören, sowie auch nach der Größe des 
Zinsfußes derselben im Vergleiche mit dem herrschenden Verkehrö- 
zinsfuße. 
In Frankfurt a. M. z. B. standen am 15. Juni 1852 die 4y 2 - 
procentigen 
preußischen Oblig. auf 103 
belgischen „ „ 97
	        
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