154 Finanzwesen.
Bei manchen Papieren sind die laufenden Zinsen (jouissance)
im Curs mitbegriffen. Wenn z. B. diejenigen französischen 5-pro-
centigen Renten, die halbjährlich am 22. März und 22. September
bezahlt werden, am 22. Juni zu 99 notirt sind, so ist der Kauf
preis eigentlich nur 97 Fr. 75 Cent., weil die dreimonatlichen Zinsen
im Betrage von 1 Fr. 25 Cent, im Curs mitbegriffeu sind.
In Betreff der ausländischen Papiere wird zur Verwandlung
des ausländischen Geldes in inländisches in der Regel ein bestimmtes
Verhältniß angenommen, so daß bei der Preisbestimmung der aus
ländischen Papiere zweierlei Curse vorkommen, nämlich der unver
änderliche oder fixe Curs in Betreff der Geldreduction, und der im
Curszettel enthaltene, auf jenen, gewöhnlich als bekannt voraus
gesetzten, und deshalb in manchen Curszetteln ausgelassenen fixen
Curs sich gründende veränderliche Cuxs des Papiers. Die Geld
reduction geschieht aber auch mitunter nach einem Wechselkurs für
kurze Frist.
In Frankfurt a. M. z. B. ist die Einheit für die österreichi
schen Obligationen 100 fl. des 20-fl.-Fußes, der Curs ist in der
selben Valuta zu verstehen, und die Verwandlung der ausländi
schen Valuta in die süddeutsche Währung (§. 32) geschieht nach dem
Silberpari (also 20 fl. Conv. Ct. — 24y 2 fl. süddeutscher Wäh
rung, weil beide Geldmengen 1 köln. Mark Silber enthalten). Die
Einheit für die 3 ^-procentigen preußischen Staatsschuldscheine ist
100 Thlr. preußisch, der Curs ist ebenfalls in preußischen Thalern
zu verstehen und letztere werden zu 1 fl. 45 kr. gerechnet. Bei den
holländischen Papieren wird der holländische Gulden dem des 24V 2 =fl.=
Fußes gleichgesetzt. Für die spanischen Obligationen ist die Einheit
100 Piaster und der fixe Curs ist 20z fl. per Piaster. Für die
auf französische Franken lautenden sardinischen Loose ist der Curs
in Franken per Stück zu verstehen und der fixe Curs ist 28 kr.
u. s. w.
Insoweit der Werth der Staatspapiere auf den Curs derselben
influirt, richtet sich dieser nach der Creditfähigkeit des Staats und
nach der besondern Beschaffenheit und Einrichtung des Anleihens,
zu dem die Papiere gehören, sowie auch nach der Größe des
Zinsfußes derselben im Vergleiche mit dem herrschenden Verkehrö-
zinsfuße.
In Frankfurt a. M. z. B. standen am 15. Juni 1852 die 4y 2 -
procentigen
preußischen Oblig. auf 103
belgischen „ „ 97