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Verkehr mit Staatspapieren.
Tagskauf, daß die Ablieferung der Papiere nicht gleich beim Ab
schluß des Vertrags, sondern an einem bestimmten spätern Tage zu
erfolgen hat. Statt Zeitkauf sagt man auch Kauf auf Liefer
ung, Lieferungshandel, Lieferungsgeschäft (marcis ä
terme).
§, 96. Wenn beim Kauf auf Lieferung am festgesetzten Termin
der Verkäufer die Papiere nicht liefern, oder der Käufer die erhan
delten Papiere nicht abnehmen kann, so ist der betreffende Theil
dadurch berechtigt, sich vom andern die Cursdifferenz, d. h. die
Differenz des bedungenen und des am Lieferungstermin stattfindenden
Curses auszahlen zu lassen.
A z. B. macht sich dazu verbindlich, dem 3. 100000 fl. in Metal-
liques zum Curs 100 Ende des Monats zu liefern, und 6 macht
sich anheischig, solche gegen baare Zahlung zu übernehmen. Steht
nun am Lieferungötage der Curs auf 101, und liefert A die Pa
piere nicht, so muß er dem 6 1000 fl. als Cursdifferenz vergüten;
denn Letzterer konnte 1000 fl. gewinnen, weil er die für 100000 fl.
gekauften Papiere für 101000 fl. verkaufen könnte. Zst dagegen der
Curs auf 99 gefallen, so muß 6, wenn er die Papiere nicht nimmt,
dem A die Cursdifferenz im Betrage von 1000 fl. vergüten; denn
wenn der A die zu liefernden Papiere schon besitzt, so sind sie ihm
1000 fl. weniger werth, und wenn er sie nicht besitzt, so kann er
sie zum Curs 99, also für 99000 fb kaufen, und wenn sie ihm der
6 zum Curs 100, also für 100000 fl. abnimmt, so hat er dadurch
einen Gewinn von 1000 fl. Hierdurch sind dann auch die sogenannten
Differenzgeschäfte entstanden, bei welchen der Kauf fingirt
ist, und die Conlrahenten nur die Absicht haben, die Cursdifferenz
zu vergüten. Ein solcher Vertrag ist also weiter nichts als eine
Wette auf das Steigen und Fallen der Curse.
§. 97. Der Zeitkauf ist entweder ein fester oder ein be
dingter Kauf. Bei dem festen Zeitkauf wird im Vertrag der Tag
bestimmt, an welchem der eine Contrahent die Papiere liefern, und
der andere nehmen und bezahlen muß. Ist dagegen der eine oder
andere Contrahent nicht unbedingt zur Erfüllung des Vertrags ver
bunden, so ist ein solcher Zeitkauf ein bedingter Zeitkauf.
Die Lieferungözeit beim festen Zeitkäufe (marells kenne) ist
theils nach der Gattung der Papiere, theils nach Gewohnheiten ver
schieden. Gewöhnlich sind für die verschiedenen Zeitkäufe überhaupt
gewisse Lieferungstermine (von 1, 2 bis 3 Monaten) allgemein an
genommen. In Paris z. B. werden die Zeitkäufe auf monatliche
Liquidation (oder gegenseitige Abrechnung über die in einem be