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Finanzwesen.
stimmten: Zeitraume gemachten Papiergeschäfte), nämlich ultimo des
laufenden oder des nächstfolgenden Monats geschlossen. Auf den
Pariser Curszetteln bezeichnen die den Cursen beigefügten Worte:
à courant und à prochain die bei dem Zeitkäufe bedungenen Lie
ferungstermine; à courant bezeichnet, daß die Lieferung auf den
letzten des laufenden Monats, und fin prochain, daß solche auf den
letzten des nächsten Monats bedungen ist.
Die Bedingungen bei dem bedingten Zeitkäufe betreffen ent
weder die Erfüllungsart, oder die Erfüllungszeit, oder
den Vorbehalt des Rücktritts.
Was die Erfüllungsart betrifft, so kann sich der eine Contrahent
dem andern verbindlich machen, nach dessen, an einem bestimmten
Tage zu erklärenden Wahl, entweder eine bestimmte Summe in
Papieren gegen einen zum voraus festgesetzten Cnrs am bedungenen
Termin zu liefern, oder eben so viel zu einem etwas hohem Preise
anzunehmen. Hierbei ist es aber nicht nöthig, daß eine und die
selbe Gattung von Papieren geliefert oder bezogen werden soll, son
dern es kann auch auf zwei Sorten geschlossen werden; z. B. preu
ßische Staatsschuldscheine zu liefern und Métalliques zu beziehen.
Derjenige, welcher die Wahl hat, heißt Wähler, der andere
Contrahent ist der Steller.
Macht sich der Wähler dazu verbindlich, einen Theil der be
dungenen Papiere, und zwar zu einem hohem Cnrs zu beziehen,
so ist der Vertrag oder Schluß fest hinsichtlich vorerwähnten Theils
der bedungenen Papiere, und offen auf den übrigen Theil der
selben. Der Wähler ist also berechtigt, bloß jenen Theil, oder, wenn
er will, die ganze Parthie sich liefern zu lassen. Der andere Con
trahent macht sich sowohl für das Eine als für das Andere ver
bindlich, und der Wähler muß den einen Theil beziehen. Endlich
kann cs auch dem Wähler freigestellt werden, außer den bedungenen
Papieren noch eine weitere Parthie um den nämlichen oder einen
hohem Cnrs zu verlangen, und der andere Contrahent kann die
Befngniß haben, noch eine weitere Parthie zu liefern.,
Bei dem bedingten Zeitkäufe mit freier Wahl der Erfüllnngs-
zeit wird dem Käufer die Wahl der Lieferungszeit innerhalb gewisser
Grenzen überlassen. Der Vertrag kann entweder dahin lauten, daß
sich der Käufer die Papiere während einer bestimmten Zeit an jedem
beliebigen Tage vom Verkäufer kann verabfolgen lassen, oder daß
der Verkäufer erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit verbunden ist,
innerhalb einer weitern Frist die Papiere an jedem dem Käufer be
liebigen Tage zu liefern.