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Finanzwesen.
sich für die Einzahlung gewisser Procente des ganzen Aktienbetrags
verbindlich machen müssen; ein Verfahren, welches übrigens noch
keine Garantie für die pünktliche Einzahlung des ganzen Aktien
kapitals gewährt.
Die Art der Cursnotirung der Aktien ist dieselbe, wie die für
Staatspapiere. Der Curs ist entweder vom Hundert des Nominal
kapitals der Aktie, oder aber vom Stück, d. h. von der Aktie, zu
verstehen. Bei der Cursnotirung der Quittungsbögcn findet außer
dem die Bemerkung statt, wie viel Procente des Aktienkapitals be
reits eingezahlt sind. Beim Verkaufe der Aktien hat der Käufer in
gleicher Weise, wie beim Verkaufe von Staatspapieren, die auf
dem Papiere haftenden Zinsen zu vergüten. Der Dividend hingegen
ist in der Regel im Curs mitbegriffen, und nur zur Zeit der Aus
zahlung des Dividends kaun die Cursnotirung auch ohne Einschluß
des Dividends stattfinden; in welchem Falle der Curs mit dem Zu
satz: „Ohne Dividend" (oder auch ex divid.) uotirt wird.
Die Aktien der Wiener Nationalbank z. B. werfen einen or
dentlichen und einen außerordentlichen Dividend ab; der erstere
besteht in den Zinsen, und sie betragen 5 Kreuzer (im 20-fl.-Fuß)
per Aktie auf den Tag, also 30 fl. per Jahr (zu 360 Tagen).
Sowohl der ordentliche als außerordentliche Dividend wird halb
jährlich am 1. Januar und 1. Juli ausbezahlt, und gegen Ende
des Semesters gibt die Bankdirektion in den öffentlichen Blättern
eine Nachweisung über den Stand der im verflossenen Semester ge
machten Geschäfte, unter Angabe des Betrags des per Aktie aus
gefallenen Dividends. Die Zinsen werden gegen Coupons und mit
dem außerordentlichen Dividend zugleich bezahlt. Wird nun z. B.
in Wien am 27. Oktober eine Bankaktie zum Curs 1556 fl. per
Stück verkauft, so hat der Käufer die Zinsen für 116 Tage (und
nicht für 117 Tage, weil der Tag, an welchem der Verkauf statt
findet, nicht mitgerechnet wird) mit 9 fl. 40 kr. zu vergüten, und
also 1556 fl. und 9 fl. 40 kr., oder 1565 fl. 40 kr. zu bezahlen.
Bei der Ermittlung des Werths der Aktien geht man von dem
Zinsfüße aus, zu welchem man seine Gelder anderweitig anlegen
kann, und berechnet hiernach, welches Kapital dem durchschnittlichen
Betrage des ordentlichen und außerordentlichen Dividends entspricht.
Wirft z. B. eine Aktie halbjährlich im Durchschnitt 50 fl. an Zins
und Dividend ab, und geht man von dem Zinsfuß 4 aus, so ist
das entsprechende Kapital, also der für den Zinsfuß 4 berechnete
Werth der Aktie 2500 fl.; denn 2500 fl. geben in 6 Monaten zu
4 Procent 50 fl. Zins. Ist der Curs der betreffenden Aktie 2520 fl.