Full text: Politische Arithmetik

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Finanzwesen. 
sich für die Einzahlung gewisser Procente des ganzen Aktienbetrags 
verbindlich machen müssen; ein Verfahren, welches übrigens noch 
keine Garantie für die pünktliche Einzahlung des ganzen Aktien 
kapitals gewährt. 
Die Art der Cursnotirung der Aktien ist dieselbe, wie die für 
Staatspapiere. Der Curs ist entweder vom Hundert des Nominal 
kapitals der Aktie, oder aber vom Stück, d. h. von der Aktie, zu 
verstehen. Bei der Cursnotirung der Quittungsbögcn findet außer 
dem die Bemerkung statt, wie viel Procente des Aktienkapitals be 
reits eingezahlt sind. Beim Verkaufe der Aktien hat der Käufer in 
gleicher Weise, wie beim Verkaufe von Staatspapieren, die auf 
dem Papiere haftenden Zinsen zu vergüten. Der Dividend hingegen 
ist in der Regel im Curs mitbegriffen, und nur zur Zeit der Aus 
zahlung des Dividends kaun die Cursnotirung auch ohne Einschluß 
des Dividends stattfinden; in welchem Falle der Curs mit dem Zu 
satz: „Ohne Dividend" (oder auch ex divid.) uotirt wird. 
Die Aktien der Wiener Nationalbank z. B. werfen einen or 
dentlichen und einen außerordentlichen Dividend ab; der erstere 
besteht in den Zinsen, und sie betragen 5 Kreuzer (im 20-fl.-Fuß) 
per Aktie auf den Tag, also 30 fl. per Jahr (zu 360 Tagen). 
Sowohl der ordentliche als außerordentliche Dividend wird halb 
jährlich am 1. Januar und 1. Juli ausbezahlt, und gegen Ende 
des Semesters gibt die Bankdirektion in den öffentlichen Blättern 
eine Nachweisung über den Stand der im verflossenen Semester ge 
machten Geschäfte, unter Angabe des Betrags des per Aktie aus 
gefallenen Dividends. Die Zinsen werden gegen Coupons und mit 
dem außerordentlichen Dividend zugleich bezahlt. Wird nun z. B. 
in Wien am 27. Oktober eine Bankaktie zum Curs 1556 fl. per 
Stück verkauft, so hat der Käufer die Zinsen für 116 Tage (und 
nicht für 117 Tage, weil der Tag, an welchem der Verkauf statt 
findet, nicht mitgerechnet wird) mit 9 fl. 40 kr. zu vergüten, und 
also 1556 fl. und 9 fl. 40 kr., oder 1565 fl. 40 kr. zu bezahlen. 
Bei der Ermittlung des Werths der Aktien geht man von dem 
Zinsfüße aus, zu welchem man seine Gelder anderweitig anlegen 
kann, und berechnet hiernach, welches Kapital dem durchschnittlichen 
Betrage des ordentlichen und außerordentlichen Dividends entspricht. 
Wirft z. B. eine Aktie halbjährlich im Durchschnitt 50 fl. an Zins 
und Dividend ab, und geht man von dem Zinsfuß 4 aus, so ist 
das entsprechende Kapital, also der für den Zinsfuß 4 berechnete 
Werth der Aktie 2500 fl.; denn 2500 fl. geben in 6 Monaten zu 
4 Procent 50 fl. Zins. Ist der Curs der betreffenden Aktie 2520 fl.
	        
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