Einleitung.
Unter politischer Arithmetik oder Staatsrechenkunst »er-
steht man denjenigen Theil der angewandten Mathematik, welcher
sich mit der Losung der bei der Staatsverwaltung vorkommenden
Rechnungsaufgaben beschäftigt. Anlaß zu derartigen Rechnungen
geben sowohl Geschäfte und Verfügungen, welche von der Regier
ung selbst ausgehen, wie z. B. Finanzoperationen und Gesetze oder
Verordnungen über Maaß- und Gewichtswesen, Münzwesen rc.,
als auch die staatspolizeiliche Prüfung und Beaufsichtigung, welcher
öffentliche oder auf Gesellschaftsrecht gegründete Unternehmungen
oder Anstalten, z. B. Versicherungsanstalten, Rentenanstalten rc.
unterworfen sind.
Bei der großen Mannigfaltigkeit solcher Aufgaben möchte es
schwer fallen, ohne häufige und störende Wiederholungen sie unter
die Einheit eines, alles umfassenden und doch streng logischen Sy
stems zu bringen. Uns scheint es, von dem Gesichtspunkte des natür
lichen Zusammenhangs der einzelnen Materien ausgehend, zweck
mäßig, unsern Stoff unter folgenden Abtheilungen zu behandeln:
1) Maaß- und Gewichtswesen,
2) Finanzwesen,
3) Zahlenverhältnisse der Bevölkerung,
Bleib treu, pol. Arithmetik. 2. Aufl.
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