Full text: Politische Arithmetik

Einleitung. 
Unter politischer Arithmetik oder Staatsrechenkunst »er- 
steht man denjenigen Theil der angewandten Mathematik, welcher 
sich mit der Losung der bei der Staatsverwaltung vorkommenden 
Rechnungsaufgaben beschäftigt. Anlaß zu derartigen Rechnungen 
geben sowohl Geschäfte und Verfügungen, welche von der Regier 
ung selbst ausgehen, wie z. B. Finanzoperationen und Gesetze oder 
Verordnungen über Maaß- und Gewichtswesen, Münzwesen rc., 
als auch die staatspolizeiliche Prüfung und Beaufsichtigung, welcher 
öffentliche oder auf Gesellschaftsrecht gegründete Unternehmungen 
oder Anstalten, z. B. Versicherungsanstalten, Rentenanstalten rc. 
unterworfen sind. 
Bei der großen Mannigfaltigkeit solcher Aufgaben möchte es 
schwer fallen, ohne häufige und störende Wiederholungen sie unter 
die Einheit eines, alles umfassenden und doch streng logischen Sy 
stems zu bringen. Uns scheint es, von dem Gesichtspunkte des natür 
lichen Zusammenhangs der einzelnen Materien ausgehend, zweck 
mäßig, unsern Stoff unter folgenden Abtheilungen zu behandeln: 
1) Maaß- und Gewichtswesen, 
2) Finanzwesen, 
3) Zahlenverhältnisse der Bevölkerung, 
Bleib treu, pol. Arithmetik. 2. Aufl. 
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