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I.
Maaß - und Vcwichtswelen.
Z. 1. Die Maaße dienen znr Quantitätsbestimmung in Be
ziehung auf den Raum, welchen ein Körper einnimmt, und ver
mittelst der Gewichte wird die Quantität in Beziehung auf die
Ausfüllung des Raumes nach der.Masse, d. h. der Gesammtmenge
der materiellen Theile eines Körpers bestimmt.
§. 2. Die Menge der in einem bestimmten Volumen enhaltenen
materiellen Theile bestimmt die Dichtigkeit des Körpers. Den Raum,
welchen die Körper einnehmen, erfüllen sie nicht ganz, d. h. sie
schließen Zwischenräume ein, welche man Poren nennt, und diese
Eigenschaft, welche alle Körper haben, heißt Porosität. Je
nachdem ein Körper mehr oder weniger Poren als ein anderer hat,
ist er lockerer oder dichter als der andere.
Specifisches und absolutes Gewicht.
§. 3. Wenn zwei Körper von gleichem Rauminhalte gleich dicht
sind, so müssen sie gleiches Gewicht haben, weil ihre Massen gleich
sind. Sind aber die Körper nicht gleich dicht, so wird, wenn sie
gleichen Rauminhalt haben, der dichtere mehr Masse und also auch
mehr Gewicht haben, als der weniger dichte Körper. Aus den
Gewichtsverhältnissen der Körper von einem bestimmten Rauminhalte
läßt sich daher der Grad der Dichtigkeit derselben bestimmen, jedoch
nur vergleichsweise, und es muß also irgend ein Körper als Ein
heit angenommen werden. Für feste und tropfbar flüssige Körper
hat man hierzu einen Raumtheil reinen destillirten Wassers von
einer bestimmten Temperatur gewählt. Hat man z. B. gefunden,
daß ein neubadischer Kubikfuß destillirtes Wasser bei 14%° Reau-
mur 53,892 neubadische Pfund, 1 Kubikfuß trocknes Ahornholz
35,5 Pf., und 1 Kubikfuß Roheisen 390,8 Pf. wiegen, so weiß
man, wie sich diese Körper hinsichtlich ihrer Dichtigkeit zu einander
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