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Maaß- und Gewichtswesen.
die Wagschale wieder erheben und die Wage wieder ins Gleich
gewicht kommen. Nach der badischen Maaßordnung z. B. können
die Wagen für den gewöhnlichen Gebrauch schon nicht für verwerf
lich gelten, wenn ihre Empfindlichkeit ^ beträgt, d. h.
wenn fie mit dem höchsten Gewichte, wofür sie bestimmt find, belastet,
durch die Auflegung von ohngefähr bis ^Me dieses
höchsten Gewichtes in Bewegung gesetzt werden.
Die Schnellwage hat einen Wagbalken, dessen Arme von un
gleicher Länge sind; die Last kommt an den kürzern Arm, und an
dem längern Arm wird ein Gewicht, der sogenannte Läufer, so
lange hin und her geschoben, bis derselbe- mit der Last ins Gleich
gewicht kommt, was sich durch die in einer Schere spielenden Zunge
wie bei der Krämerwage zeigt. Denkt man sich den ungleicharmi
gen Hebel als eine geometrische Linie, und läßt man der am kürzern
Arme angebrachten Last das Gleichgewicht durch ein am längern
Arme verschiebbares unveränderliches, Gewicht, den Läufer, halten,
so verhält sich das Gewicht des zu wiegenden Körpers zum Gewicht
des Läufers, wie die Entfernung des Läufers vom Ruhepunkt zur
Länge des kürzeren Hebelarms. Ist z. B. letzterer 6mal in der
Entfernung des Läufers vom Ruhepunkt enthalten, und wiegt der
Läufer 8 Pfund, so kann dieses Gewicht einer Last das Gleichge
wicht halten, welche 6 x 8 — 48 Pfund schwer ist. Am längern
Arme der Schnellwage befinden sich Einschnitte, und bei jedem Ein
schnitt steht die Anzahl der Gewichtseinheiten (Centner, Pfund re.),
mit welchen der daran geschobene Läufer im Gleichgewicht steht. Die
Entfernungen dieser Stellen oder Einschnitte können zwar berechnet
werden, sie lassen sich aber noch sicherer durch Versuche finden. Was
über die Bestimmung des Grads der Empfindlichkeit der Krämer
wage gesagt worden ist, gilt auch von der Schnellwage. Nach der
badischen Maaßordnung z. B. sind Schnellwagen nicht verwerflich,
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wenn ihre Empfindlichkeit, je nach ihrer Bestimmung, ^ bis
beträgt.
Im Detailgeschäft ist in neuerer Zeit auch die Quintenz'sche
tragbare Brückenwage in Gebrauch gekommen. Für kleinere Ge
wichtsmengen kann aber vermittelst dieser Wage nicht so genau wie
mit der Krämerwage gewogen werden. Nach der badischen Maaß
ordnung dürfen diese Brückenwagen nicht zur Abwägung von Quan
titäten unter einem Centner gebraucht werden, und die größeren