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Anstalten, welche auf die menschliche
tirt, und das Resultat ^¡—mit der Wahrscheinlichkeit
daß der Beteiligte zu Ende des nten Jahres noch am Leben
ist, multiplicirt. Zu diesem Verfahren gelangt man auch aus fol
gende Art.
Wenn die Person, welche heute eine um n Jahre aufgeschobene
Leibrente kaufen will, nach n Jahren noch lebt, so ist zu dieser Zeit,
d. h. nach n Jahren, der Werth der Leibrente —
1 s & n 4. 1
ff A1 -j- jo
+
+ ••••)
(1 -st- p) 2
Soll nun der Werth dieser Leibrente für heute bestimmt wer
den, so muß obiger Werth mit der Wahrscheinlichkeit daß die
Person nach »Jahren noch lebt, multiplicirt, und auf heute, also
für n Jahre, discontirt werden.
Temporäre Leibrente.
§. 138. Eine temporäre Leibrente ist eine solche, welche
nur während einer bestimmten Anzahl von Jahren erhoben wird.
Wird die Rente bis zmn »ten Jahre ausgezahlt, so ist der gegen
wärtige Werth derselben =
1s a i
Ai-t-
+
+ . . . .
1 H~ P 1 (1 + P) 2 1 (1 "fr P)
Der Werth der lebenslänglich zu erhebenden Rente ist —
d o d n d
1( a i
Al +
+
+ p (i + pY
+.
n ■+■ 1
R +
(1+A 1 (1+p) n+
a «4-2 , ^
+ ••••;
(1 +j
Der Werth der um n Jahre aufgeschobenen Rente ist
a
a Vsl 4-
n+l
+
u n -f- 2
.(1 4- P) n + 1 1 (1 -f-J0) re -l-2
Der Werth der temporären Rente ist daher
4
1/ a
a \ 1 4
a,
1 L
14-p ^ (1 -YpY
l «+ 1
+ )
R
(l+jö)^ 1
Rr.
+
(1 -\-p) n 2
Man erhält daher den Werth der temporären Leibrente, wenn
man den Werth der um n Jahre aufgeschobenen Leibrente von dem
Werthe der lebenslänglich zu erhebenden Rente abzieht.