Sterblichkeit gegründet sind.
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Die Wahrscheinlichkeit, daß A oder F noch am Leben sein wer
den, ist daher für das
n. s. w.
Für die Rente r und den Zinsfuß p ist daher der Werth der
Iten Jahresrente —
ebenso ist der Werth der Rente des zweiten Jahres -----
(1 + P)\a + b ab J’
des 3ten Jahres —
u. s. w.
Der Totalwerth der Leibrente besteht also aus der Summe der
obigen Werthe und ist
r (’fl i K a \ h \\ _f r (<h I ^2 tt 2 ^‘¿\ I r
l-f-^Vst‘6 ab )' {1 p) 2 \a ' b ab J '
Nach obiger Formel wird der Werth der in Rede stehenden
Leibrente gefunden, wenn man von der Summe der Werthe der
Leibrente für jede einzelne Person den Werth der Leibrente sür
eine Verbindung beider Personen auf das kürzeste Leben (§. 142)
abzieht.
Soll z. B. der Werth der Leibrente 1, welche auf das längste
Leben zweier Personen lautet, von welchen die eine 20 Jahre und
die andere 40 Jahre alt ist, berechnet werden, und bedient man
sich dazu der Tabellen IX und X, so ist die dem Zinsfuß 4*/2 ent
sprechende Berechnung wie folgt: