Sterblichkeit gegründet sind.
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Wägung zieht, welche in der Praxis möglicherweise vorkommen, so
lassen sie sich auf folgende Hauptpuncte zurückführen.
1) Die Leibrente lautet auf das kürzeste Leben (§. 141) irgend
einer Anzahl von Personen A, B, uno die Aus
zahlung derselben beginnt nach der Auflösung einer Ver
bindung anderer Personen P, Q, R , d. h. nachdem
irgend eine dieser Personen gestorben ist.
2) Die Leibrente lautet auf das kürzeste Leben irgend einer
Anzahl von Personen A, B, C und die Auszahlung
derselben hängt von dem Aussterben der Personen P, Q,
R . .... ab.
3) Die Leibrente lautet auf das längste Leben (§. 141) irgend
einer Anzahl von Personen und die Auszahlung derselben
beginnt nach der Auslösung einer Verbindung anderer Per
sonen P, Q, R..... d. h. nachdem irgend eine dieser Per
sonen gestorben ist.
4) Die Leibrente lautet auf das längste Leben irgend einer An
zahl von Personen, und die Auszahlung derselben hängt von
dem Aussterben der Personen P, Q, R ..... ab.
5) Die Auszahlung der Leibrente an eine Person hängt von
einer bestimmten Ordnung des Ueberlebens in Beziehung
auf andere Personen P, Q, R ,.... ab.
Hierzu folgende Beispiele.
Zur Werthsbestimmung der Leibrente, welche aus das kürzeste
Leben irgend einer Anzahl von Personen A, B, C..... lautet,
und deren Auszahlung nach der Auflösung der Verbindung anderer
Personen P, Q, R....., d. h. nach dem Tode irgend einer dieser
Personen beginnt, muß die Wahrscheinlichkeit des Fortbestehens der
Verbindung A, R, C..... und der Auflösung der Verbindung
P, Q, R ..... berechnet werden.
Die Wahrscheinlichkeiten, daß die Verbindung der Personen
A, B, C..... nach dem Iten, 2ten, 3ten Jahre u. s. w. noch be
steht, sind beziehlich
a x b i c {
^2 ^2
ct 3'^3 C 3
a b c . . . .. abc..... a b c . . . ..
u. s. w. Die Wahrscheinlichkeiten, daß irgend eine der Personen
P, Q, R..... nach dem Iten, 2ten, 3ten Jahre u. s. w. nicht mehr
lebt, sind beziehlich 1
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