9
Maaß- und Gewichtswesen.
Zweck, ein Maaß zu besitzen, welches überall eingeführt werden
könnte, vereitelt wird. Der eigentliche Zweck, ein Maaß zu haben,
dessen Länge immer wieder aufzufinden ist, wird ebenfalls nicht er
reicht, weil man seither immer andere Resultate für die Länge des
Secundenpendels eines und desselben Orts erhalten hat und wahr
scheinlich auch in Zukunft noch erhalten wird.
Die Idee des Naturmaaßes ist in dem metrischen Systeme zum
ersten Male zur Ausführung gekommen. Sämmtliche französische
Maaße sind nämlich nach den auf Befehl der Regierung vorgenom
menen Meridianansmessungen von einem neuen französischen Meri
dian-Decimalgrad, deren 100 auf den Quadranten und 400 auf
den Meridian gehen, hergenommen. Ein solcher Grad hält angeblich
51307,4 franz. Toisen, und ein Hunderttausendtheil ist die Einheit
der Längenmaaße und heißt Meter; daher 1 Meter — 0,513074
Toise = 443,296'". *) In Beziehung auf die Vortheile, die man
dadurch erlangen wollte, gilt ganz dasselbe, was bei dem Pendel
gesagt worden; denn seit der gesetzlichen Bestimmung der Meterlänge
hätte man verschiedene Aenderungen daran vornehmen müssen, wenn
man sie immer nach den besten und neuesten Resultaten als den zehn-
millionsten Theil des Erdmeridianquadranten hätte annehmen wollen.
Mit der gesetzlichen Bestimmung des Meter (443,296'") fällt aber
die ursprüngliche Definition des Meter als zehnmillionster Theil
des Erdquadranten in so fern weg, als dadurch eine Berichtigung
seiner Länge durch spätere, genauere Messungen der Erde ausge
schlossen wird. **) Der Meter ist daher lediglich ein gesetzlich be
stimmter Theil der Toise, und näherungsweise dem zehnmillionsten
Theil des Erdquadranten gleich. Die eigentliche Grundlage des
jetzigen französischen Maaßsyftems ist also die Toise geblieben; nur
hat das neue conventionelle Maaß eine bessere Eintheilung als das
frühere. Aus dem Längenmaaße hat man die Flächenmaaße, ans
diesen die Körpermaaße und aus diesen die Schwermaße bestimmt,
und endlich die sämmtlichen Eintheilungen der neuen Maaße, Ge
wichte und Münzen nach dem Decimalsystem festgesetzt. Die Unter-
abtheilungen erhalten der Reihe nach die lateinischen Vorsilben deci,
centi, milli. Der Millimeter, oder der 1000ste Theil des Meter, ist
*) Die Totse, altfranzösische Längeneinheit, wird wie folgt eingetheilt:
1 Toise = 6 Suß = 72 Zoll = 864 Linien.
1 „ = 12 „ = 144 „
1 ■ • = 12 „
**) Ausführlicher hierüber handelt Dove, Ueber Maaß und Messen (Ber
lin, 1835).