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Sterblichkeit gegründet find.
wird derselbe noch von Zeit zu Zeit durch besondere Berechnung
nach den bei dem Institute selbst sich etwa ergebenden Abweichungen
der angenommenen Sterblichkeitsgesetze berichtigt. Den Sicherheits
fonds bilden die angesammelten jährlichen reinen Ueberschüsse. Der
reine Ueberschuß eines Jahres ist diejenige Summe, welche nach Ab
zug der Ausgabe und Reserve desselben Jahres von der Einnahme
übrig bleibt. Er gehört den Banktheilhabern, und zwar jedem zu
seinem Antheil, nach Maaßgabe der eingezahlten Jahresprämie, und
macht die Dividende des jedesmaligen Jahres aus. Die Zinsen der
ausgesehenen Kapitalien, sowie die vorkommenden zufälligen Ein
nahmen wachsen dem Ueberschüsse des Jahres zu, in welchem sie
zur Einnahme kommen. Dagegen werden zufällige Verluste von
dem Ueberschüsse des Jahres in Abzug gebracht. Wenn sich einmal
in einem Jahre kein reiner Ueberschuß ergeben, sondern noch etwas
zuzuschießen sein sollte, so wird dieses von den unvertheilten Über
schüssen der vorhergehenden Jahre, und zwar nach Verhältniß eines
jeden Jahres, genommen, oder bei etwaiger Unzulänglichkeit solcher
Ueberschüsse durch einen Zuschuß der Banktheilhaber, der nach dem
Verhältniß ihrer Jahresprämie geleistet wird, gedeckt. Die Be
stimmungen über die Aufbewahrungszeit des Sicherheitsfonds und
über die Vertheilung der Dividenden bleibt dem Ermessen des Bank
vorstandes überlassen, wobei der Grundsatz gilt, daß die in den
frühern Jahren gesammelten Ueberschüsse immer zuerst zur Vertheil
ung kommen. Dem Bankvorstande ist dabei die Verpflichtung auf
erlegt, für angemessene Sicherheitsfonds zu sorgen, damit jede Be-
sorgniß wegen Nachschüssen wegfalle, und zu verhüten, daß nicht
einerseits durch zweckloses Ansammeln das Eigenthum der Inter
essenten über die Gebühr zurückgehalten, und die richtige Abmessung
der Antheile zu schwierig gemacht, anderseits aber bei übermäßig
angehäuften Summen die Bewahrung und verzinsliche Benutzung
der Fonds erschwert und gefährdet werde.
Die Auszahlung der Dividende von einem Jahre wird auf die
Prämien aller in demselben Jahre versichert gewesenen Banktheil
haber gewährt, mag ihre Versicherung zur Zeit der Auszahlung
noch fortbestehen oder erloschen sein. Auf Versicherungen, die zur
Zeit der Auszahlung der Dividende noch bestehen, wird letztere durch
Abrechnung an der zunächst zu zahlenden Prämie, auf erloschene
Versicherungen durch Baarzahlung an die Inhaber der Dividenden
scheine gewährt.
Die Benutzung des Bankfonds geschieht durch zinstragende Aus
leihungen, welche vorzugsweise in den Staaten, aus welchen die zu