Full text: Politische Arithmetik

284 Anstalten, welche auf die menschliche 
verleihenden Gelder eingegangen sind, insoweit dies thunlich ist, be 
wirkt werden. 
Zur Berechnung der Prämien ist die zur Zeit der Gründung 
der Anstalt vom englischen Mathematiker Babbage mit Berück 
sichtigung der Erfahrungen der Equitable Society in London aufge 
stellte Mortalitätötabelle benutzt, jedoch nach Erfahrungen auf dem 
Continentc nicht unwesentlich modificirt worden, namentlich für die 
Sterblichkeit der höhern Altersstufen, welche auf dem Continent be 
trächtlicher, als in England zu sein scheint. *) Die zu einem drei- 
procentigen Zinsfuß berechneten Prämien sind zur Deckung etwaiger 
Schwankungen der Sterblichkeit mit angemessenen Zuschlägen ver 
sehen worden. 
Nach den Statuten der in Rede stehenden Anstalt können die 
' Versicherten Landreisen innerhalb des christlichen Europa, und See 
reisen auf der Ost- und Nordsee bis Havre und Portsmouth, un 
beschadet der fortdauernden Gültigkeit der Versicherung, für die 
Dauer eines Jahres ohne Anzeige bei der Bank unternehmen. Andere 
und größere Reisen bedürfen der Genehmigung derselben, und, wenn 
dieselben mit höherer Gefahr verknüpft sind, der Entrichtung einer 
entsprechenden Zusatzprämie. Für Diejenigen, welche im Zweikampfe 
oder durch Selbstentleibnng oder durch die Hand der Gerechtigkeit 
fallen, wird die Versicherungssumme nicht geleistet. In allen diesen 
Fällen erhält jedoch der Policeinhaber diejenige Vergütung, welche 
die Bank für die freiwillige Aufhebung der Versicherung gegeben 
haben würde, und wenn der Selbstmord im unzurechnungsfähigen 
Zustande begangen wurde, so wird die volle Reserve gewährt. 
Dieselbe höhere Vergütung empfangen diejenigen Militärpersonen, 
welche wegen Kriegsdienst ihre Versicherungen ganz aufgeben, und 
nicht bloß suspendiren lassen. Bei der im Jahr 1831, ebenfalls 
auf Gegenseitigkeit gegründeten Hannöver'schen Lebenöversicherungs- 
anstalt bleiben sich die Prämicnsätze für die temporäre und lebens 
länglichen Versicherungen nicht gleich, sondern sie steigen mit dem 
zunehmenden Alter, und werden erst am Ende jedes Jahres nach 
den darin stattgefundenen Todesfällen bestimmt. Zur Bestimmung 
der Größe der von deinTheilnehmern je nach ihrem Alter und der 
versicherten Summe zu leistenden ^Beiträge, ist vorläufig bestimmt, 
wie hoch sich die Beiträge für je 100 Thlr. der versicherten Summe 
nach dem Alter des Versicherten belaufen würden, wenn die Sterb- 
*) G. Hopf, die Lebensversicherungs-Anstalten Deutschlands. (In der 
deutschen Vierteljahrsschrift, zweites Heft, 1852.)
	        
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