284 Anstalten, welche auf die menschliche
verleihenden Gelder eingegangen sind, insoweit dies thunlich ist, be
wirkt werden.
Zur Berechnung der Prämien ist die zur Zeit der Gründung
der Anstalt vom englischen Mathematiker Babbage mit Berück
sichtigung der Erfahrungen der Equitable Society in London aufge
stellte Mortalitätötabelle benutzt, jedoch nach Erfahrungen auf dem
Continentc nicht unwesentlich modificirt worden, namentlich für die
Sterblichkeit der höhern Altersstufen, welche auf dem Continent be
trächtlicher, als in England zu sein scheint. *) Die zu einem drei-
procentigen Zinsfuß berechneten Prämien sind zur Deckung etwaiger
Schwankungen der Sterblichkeit mit angemessenen Zuschlägen ver
sehen worden.
Nach den Statuten der in Rede stehenden Anstalt können die
' Versicherten Landreisen innerhalb des christlichen Europa, und See
reisen auf der Ost- und Nordsee bis Havre und Portsmouth, un
beschadet der fortdauernden Gültigkeit der Versicherung, für die
Dauer eines Jahres ohne Anzeige bei der Bank unternehmen. Andere
und größere Reisen bedürfen der Genehmigung derselben, und, wenn
dieselben mit höherer Gefahr verknüpft sind, der Entrichtung einer
entsprechenden Zusatzprämie. Für Diejenigen, welche im Zweikampfe
oder durch Selbstentleibnng oder durch die Hand der Gerechtigkeit
fallen, wird die Versicherungssumme nicht geleistet. In allen diesen
Fällen erhält jedoch der Policeinhaber diejenige Vergütung, welche
die Bank für die freiwillige Aufhebung der Versicherung gegeben
haben würde, und wenn der Selbstmord im unzurechnungsfähigen
Zustande begangen wurde, so wird die volle Reserve gewährt.
Dieselbe höhere Vergütung empfangen diejenigen Militärpersonen,
welche wegen Kriegsdienst ihre Versicherungen ganz aufgeben, und
nicht bloß suspendiren lassen. Bei der im Jahr 1831, ebenfalls
auf Gegenseitigkeit gegründeten Hannöver'schen Lebenöversicherungs-
anstalt bleiben sich die Prämicnsätze für die temporäre und lebens
länglichen Versicherungen nicht gleich, sondern sie steigen mit dem
zunehmenden Alter, und werden erst am Ende jedes Jahres nach
den darin stattgefundenen Todesfällen bestimmt. Zur Bestimmung
der Größe der von deinTheilnehmern je nach ihrem Alter und der
versicherten Summe zu leistenden ^Beiträge, ist vorläufig bestimmt,
wie hoch sich die Beiträge für je 100 Thlr. der versicherten Summe
nach dem Alter des Versicherten belaufen würden, wenn die Sterb-
*) G. Hopf, die Lebensversicherungs-Anstalten Deutschlands. (In der
deutschen Vierteljahrsschrift, zweites Heft, 1852.)