Full text: Politische Arithmetik

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286 Anstalten, welche auf die menschliche 
Eine solche empfangen bloß Diejenigen, die ihre Versicherung we 
gen Verlegung des Wohnsitzes außerhalb Deutschland, oder wegen 
Kriegs- oder Seedienst, oder wegen Vernrtheilung zu schwerer Ge 
fängnißstrafe rc. aufgeben müssen, so wie Diejenigen, welche für 
ihr Anstreten Gründe anzugeben vermögen, welche die Administra 
tion für genügend anerkennt. Eine theilweise Vergütung wird auch 
für diejenigen Versicherten geleistet, welche durch Selbstmord, Duell 
oder durch die Hand der Gerechtigkeit ihren Tod finden. 
Nach den Statuten der allgemeinen wechselseitigen Kapitalien- 
und Rentenversicherungsanstalt in Wien, welche im Jahr 1840 ent 
standen ist, hat jeder Versicherte ein Probejahr zu bestehen, der 
gestalt, daß, wenn er im ersten Jahre der Versicherung stirbt, die 
Versicherungssumme nicht gezahlt, sondern nur die entrichtete Prämie 
(ohne Zins und ohne Beitrag zum Regiefonds) zurückerstattet wird. 
Die seit 1834 bestehende Lebensversicherungsanstalt der Allge 
meinen Assecuranzgesellschaft in Triest ist ein reines Aktienunter 
nehmen, und für die Erfüllung der von derselben übernommenen 
Verbindlichkeiten haftet ein Aktienkapital von 2 Millionen Gulden 
Conv.-Ct. in 2000 Aktien'zu 1000 fl., wovon 10% baar einge 
zahlt sind. Was den Umfang der Versicherungsgarantie betrifft, so 
dürfen Landreisen im christlichen Europa und Seereisen zu Friedens 
zeiten von nicht weitern Strecken als 150 italienischen Meilen von 
einem Hafen Europas zum andern (die türkischen Häfen ausge 
nommen) gemacht werden, und im Fall des Todes durch Selbst 
mord, Duell, durch Richterspruch oder in Gefängnißhaft wird kei 
nerlei Vergütung geleistet. 
Die im Jahr 1836 entstandene Lcbensversicherungsanstalt in 
München bildet einen Zweig der dasigen Hypotheken- und Wechsel 
bank. Die Ueberschüffe fließen lediglich den Aktionären der Hypo 
theken- und Wechselbank zu, deren ausgedehnte Fonds für die Er 
füllung der Lebensversicherungsverträge haften. 
Zu den gemischten Aktienunternehmungen (§. 151) gehören die 
Berliner, Frankfurter, Lübecker und Hamburger Lebensversichernngs- 
anstalten. Bei der im Jahr 1836 gegründeten Berliner Anstalt werden, 
wie bei der Gothaer Lebensversicherungsbank, die jährlichen reinen 
Ueberschüffe fünf Jahre hindurch zu einem Sicherheitsfonds angesam 
melt und haften während dieser Zeit für etwa entstehende Ausfälle. 
Nach Ablauf dieser Periode kommt immer je der älteste Jahresüber 
schuß als Dividende zur Vertheilung, un.d zwar empfangen daran die 
lebenslänglich Versicherten zwei Drittel, und die Aktionäre ein Drittel. 
Eine besondere Art von Versicherung bilden die Sparkassenver-
	        
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