Sterblichkeit gegründet sind. 289
der Theilnehmer entsprechende Zeitrente, oder aber die Einlagen
der abgegangenen Mitglieder unter die Ueberlebenden vertheilt.
§. 167. Weil, in Beziehung auf das im §. 165 aufgestellte
Beispiel, nach dem 12ten Jahre, der Sterblichkeitstabelle zufolge,
keine Theilnehmer mehr am Leben sind, so kann man das Kapital
zum angenommenen Zinsfüße in eine 11-jährige Zeitrente auflösen.
Da nun, nach Tabelle II., dem Kapital 8,7604 die 11-jährige Rente
1 entspricht, so entspricht dem Kapital 71000 fl. eine Rente von
8104 fl.
Die in Folge der Erbvereinigung steigende Rente ist also:
8104
nach. dem Iten Jahre ----- fl. 137,35
Nach der Sterblichkeitstabelle von Deparcieux und für den
Zinsfuß 4 ist das Kapital der Leibrente 1 für eine 83-jährige Person
— 2,939 (Tab. IX.); dem Kapital 10OO entspricht sonach eine Leib
rente von 340,25 fl., und mithin ist, in Beziehung auf obiges Bei
spiel, die steigende Rente schon im 5ten Jahre großer, als die dem
Alter des Betheiligten entsprechende Leibrente.
§. 168. Theilen sich die Ueberlebenden in die Zinsen und das
Kapital der abgegangenen Mitglieder, so ist, in Beziehung auf
obiges Beispiel, die Rente für das
Bleibtreu, pol. Arithmetik, 2. Aufl. 19