Sterblichkeit gegründet sind.
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Die Einlage des Iten Vereins ist — 2099 X 100 — 209900 fl.
Wird dieses Kapital in eine Zeitrente aufgelöst, so ist solche, nach
obiger Sterblichkeitstabelle, für 16 Jahre zu berechnen, und wenn
der Zinsfuß 4 angenommen wird, so ist nach Tabelle II. die ent-
7 . s. o u i 209900
sprechende Zeltrente — " 18»13.
Die Einlage des 2ten Vereins ist — 1223 x 100 — 122300 fl.;
die Zeitrente für die Kapitalauflösung ist, der Sterblichkeitstabelle
zufolge, für 13 Jahre zu berechnen; sie ist daher = =
12247.
Die Einlage des 3ten Vereins ist — 626 x 100 — 62600 fl.
Die Zeitrente für die Kapitalauflösung ist, der Sterblichkeitstabelle
zufolge, für 10 Jahre zu berechnen; sie ist daher — — 7718.
Die in Folge der Erbvereinigung steigenden Renten obiger
Vereine ergeben sich demnach aus folgenden Berechnungen:
Erster Verein.
18013 , n
lies Jahr - ■ — 10,12
2tes
1779
18013
3tes
J 486
18013
" 1223
u. s. w.
Zweiter Verein.
12247
Ites Jahr
2tes
992
12247
3tes
794
12247
" 626
u. s. w.
Dritter Verein.
7718
Ites Jahr
2tes
3tes
482
7718
356
7718
247
= 16,01
----- 21,67
— 31,24 u. s. w.