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Anstalten, welche auf die menschliche
Jahre 91 Jahre alt sind, nach der angeführten Leibrententabelle
67,63 x 0,97 — 65,6 fl., und weil im 4ten Jahre die Anzahl der
selben — 50 ist, so sind 50 x 65,6 — 3280 fl. zur Deckung der
Renten für die nächstältesten, bei der Vererbung ebenfalls nicht mehr
betheiligten Mitglieder, erforderlich.
Für die 80 jüngsten Mitglieder der Abtheilung ist daher der
Erbantheil —
8900 -f 158 x 2,25 — 1125,6 — 3280 4850,4
'— gQ — 60,63,
80
Die entsprechende Leibrente ist —
60,63
1,184
— 51,2, und die
4 + 15,36 + 21,34
Jahresrente ist für 50 91-jährige Mitglieder
+ 31,94 + 51,2 = 123,84.
Im 5ten Jahre ist das Kapital — 24700 — 8900 — 15800;
gestorben sind 66 Mitglieder, und zu vertheilen sind 6600 fl.; weil
aber von jetzt an nur noch die jüngsten, 91-jährigen, Mitglieder,
deren Anzahl — 50 ist, bei der Vererbung betheiligt sind, so ist
632
der Betrag der Zinsen
_ 6600
50
50
— 12,64, und der Erbaytheil ist
= 132 4- 8,64 = 140,64.
Dieser Erbantheil, in eine Leibrente für das Alter von 91 Jahren
140 64
verwandelt, gibt — 144,98.
Im 6ten Jahre wäre also, mit Berücksichtigung der constanten
Zinsrente, die Jahresrente —
4 -f 15,36 + 21,34 + 31,94 + 51,2 + 144,98 = 268,82.
Es betragen aber die Leibrenten vom
Iten Jahre her 15,36
2ten „ „ 21,34
3ten „ „ 31,94
4ten „ „ 51,20
zusammen 119,84
Damit nun vom 6ten Jahre an die Mitglieder jährlich 150 fl.
zu beziehen haben, so muß denselben im 5ten Jahre das Kapital
einer Leibrente von 150 — 119,84 — 30,16 zukommen; also, weil
sie im 5ten Jahre des Vereins 91 Jahre alt sind, nach der Leib
rententabelle, 30,16 x 0,97 — 29,25. Weil die Anzahl der Mit
glieder im 5ten Jahre — 50 ist, so ist ein Kapital von 50 x 29,25
— 1462,5 fl. zur Deckung der Leibrenten erforderlich.