Full text: Politische Arithmetik

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Anstalten, welche auf die menschliche 
Jahre 91 Jahre alt sind, nach der angeführten Leibrententabelle 
67,63 x 0,97 — 65,6 fl., und weil im 4ten Jahre die Anzahl der 
selben — 50 ist, so sind 50 x 65,6 — 3280 fl. zur Deckung der 
Renten für die nächstältesten, bei der Vererbung ebenfalls nicht mehr 
betheiligten Mitglieder, erforderlich. 
Für die 80 jüngsten Mitglieder der Abtheilung ist daher der 
Erbantheil — 
8900 -f 158 x 2,25 — 1125,6 — 3280 4850,4 
'— gQ — 60,63, 
80 
Die entsprechende Leibrente ist — 
60,63 
1,184 
— 51,2, und die 
4 + 15,36 + 21,34 
Jahresrente ist für 50 91-jährige Mitglieder 
+ 31,94 + 51,2 = 123,84. 
Im 5ten Jahre ist das Kapital — 24700 — 8900 — 15800; 
gestorben sind 66 Mitglieder, und zu vertheilen sind 6600 fl.; weil 
aber von jetzt an nur noch die jüngsten, 91-jährigen, Mitglieder, 
deren Anzahl — 50 ist, bei der Vererbung betheiligt sind, so ist 
632 
der Betrag der Zinsen 
_ 6600 
50 
50 
— 12,64, und der Erbaytheil ist 
= 132 4- 8,64 = 140,64. 
Dieser Erbantheil, in eine Leibrente für das Alter von 91 Jahren 
140 64 
verwandelt, gibt — 144,98. 
Im 6ten Jahre wäre also, mit Berücksichtigung der constanten 
Zinsrente, die Jahresrente — 
4 -f 15,36 + 21,34 + 31,94 + 51,2 + 144,98 = 268,82. 
Es betragen aber die Leibrenten vom 
Iten Jahre her 15,36 
2ten „ „ 21,34 
3ten „ „ 31,94 
4ten „ „ 51,20 
zusammen 119,84 
Damit nun vom 6ten Jahre an die Mitglieder jährlich 150 fl. 
zu beziehen haben, so muß denselben im 5ten Jahre das Kapital 
einer Leibrente von 150 — 119,84 — 30,16 zukommen; also, weil 
sie im 5ten Jahre des Vereins 91 Jahre alt sind, nach der Leib 
rententabelle, 30,16 x 0,97 — 29,25. Weil die Anzahl der Mit 
glieder im 5ten Jahre — 50 ist, so ist ein Kapital von 50 x 29,25 
— 1462,5 fl. zur Deckung der Leibrenten erforderlich.
	        
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