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Sterblichkeit gegründet sind.
Zu Ende des 5ten Jahres sind zur Zahlung der constauten
Zinsrente erforderlich 4 x 50 — 200 fl.; die Zinsen des im Anfang
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des 5ten Jahres vorhandenen Kapitals betragen aber -—^—
= 632 fl.; daher ein Ueberschuß von 632 - 200 = 432 fl.; hierzu
das Kapital im Betrage von 15800 fl., gibt 16232 fl.; zieht man
hiervon die zur Deckung der Leibrenten erforderlichen 1462,5 fl. ab,
so bleiben 14769,5 fl. übrig, welche zu Ende des 5ten Jahres von
der dritten Abtheilung auf die zweite übergehen.
In der dritten Abtheilung sind demnach die Jahresrenten,
wie folgt:
Jahre.
1.
Für alle Mitglieder .... — 4
2.
Für 159 88-jährige Mitglieder . — 19,36
„ 117 89- „ „ . = 22,01
„ 80 90- „ „ . = 25,62
3.
Für 119 89-jährige Mitglieder — 40,7
„ 80 90- „ „ ^ 47,63
„ 50 91- „ „ ^ 56,7
4.
Für 80 90-jährige Mitglieder — 72,64
„ 50 91- „ „ --- 86,37
„ 28 92- „ „ 103,99
5.
Für 50 91-jährige Mitglieder — 123,84
„ 28 92- „ „ — 150
„ 14 93- „ „ = 150
6.
150
7.
150
8.
150
9.
150
10.
150
Zweite Abtheilung,
lies Jahr.
Kapital — 122300; gest. 231 Mitgl.; Zinsen —
4,93; Jahresrente — 4,93.