320 Anstalten, welche auf die menschliche
2tcs Jahr.
Kapital = 122300; gest. 198 Mitgl.z Zinsen — — 6,16;
Jahresrente — 6,16.
3tes Jahr.
Kapital — 122300; gest. 168 Mitgl.; Zinsen = ^ = 7,81;
Jahresrente — 7,81.
4tes Jahr.
Kapital — 122300; gest. 144 Mitgl.; zn vertheilen 14400 fl.;
, 4892 . 14400 0st Q -
Zinsen — — 10,14; Erbantheü — = 29,87.
So wie in der dritten Abtheilung, in welcher gleich Anfangs
die Kapitalvererbung stattgefunden hat, die constante Zinsrente —
4 ist, so ist sie in der zweiten Abtheilung vom 4ten Jahre au, als
mit welchem die Kapitalvererbung beginnt, — 10,14. Sollte die
Zinsrente durchgängig vom Jahre der Kapitalvererbung an= 4
sein, so würde die Jahresrente in dem Jahre, in welchem die Ka-
pitalvererbung eintritt, weniger, als in den vorhergehenden Jahren
betragen, weil die Auszahlung der Leibrente erstmals in dem aus
den Erbanfall folgenden Jahre stattfindet. Die Jahresrente ist da
her im 4ten Jahre = 10,14. Der Erbantheil, im Betrage von
29,87 in Leibrenten verwandelt, gibt eine Leibrente von
29 87
= 14,77 für 87-jährigc Mitgl,
29,87 _ „ „ 2 R o
1 724 — „ if
29,87 „„ „ R „
1 436 — ^0,8 „ 89- „ „
5tes Jahr.
Kapital = 122300 — 14400 = 107900; gest. 126 Mitgl.; zu
vertheilen 12600 fl. und außerdem 14769,5 fl., welche zu Ende des
5ten Jahres von der dritten Abtheilung auf die zweite übergehen;
daher zu vertheilen 27369,5 fl.; Zinsen — — 12,12; Erb-
anth-il = + 1,98 = 76,88 + 1,98 = 78,86; JahnS-
reute für
159 88-jährige Mitgl. --- 10,14 -s- 14,77 - 24,91
117 89- „ „ = 10,14 + 17,32 = 27,46
80 90- „ „ = 10,14 + 20,8 --- 30,94.