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Sterblichkeit gegründet find.
5217,6 zur Deckung der Leibrenten erforderlich. Zur Deckung sämmt
licher Leibrenten müssen also im 7ten Jahre 262,64 -j- 1747,5 -f
5217,6 — 7227, 74 fl. vorhanden sein.
Zu Ende des 7ten Jahres sind zur Zahlung der constanten
Zinsrente im Betrage von 10,14 fl. erforderlich 158 X 10,14 —
1602,12; die Zinsen des im Anfang des 7ten Jahres vorhandenen
Kapitals betragen aber = 33?6 ^^r ein Ueber-
schuß von 3376 - 1602,2 ^ 1773,88 fl.; hierzu das Kapital im
Betrage'von 844OO fl. gibt 86173,88; zieht man hiervon die zur
Deckung der Leibrenten erforderlichen 7227,74 fl. ab, so bleiben
78946,14 fl. übrig, welche zu Ende des 7ten Jahres von der
zweiten Abtheilung auf die erste übergehen.
In der zweiten Abtheilung sind demnach die Jahresrenten,
wie folgt:
Jahre.
1.
Für alle Mitglieder^ 4,93
2.
CD
cd"
11
3.
„ ^ 7,81
4.
1!
Jd
5.
Für 159 88-fährt ge Mitglieder . — 24,91
„ H7 89= / „ . = 27,46
„ 80 90= „ „ . = 30,94
6.
Für 117 89-jährige Mitglieder . — 70,65
„ 80 90- „ „ . = 82,37
„ 50 91- „ „ . = 97,54
7.
Für 80 90-jährige Mitglieder. — 105,05
„ 50 91- „ „ . = 124,1
„ 28 92- „ „ . 148,47
8.
150
9.
150
10.
150
U. s. w.