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Anstalten, welche auf die menschliche
117 89-jährige Mitglieder = 109,78 -f 32,81 = 142,59
80 90- „ „ = 125,69 + 39,39 = 165,08
Hiernach würde die Jahresrente der ältern Mitglieder mehr als
die höchste Rente betragen, und mithin können sie an der.Vererbung
nicht weiter Theil nehmen. Die Leibrente vom 7ten Jahre her ist
--- 108,28; damit nun vom 9ten Jahre an die ältern Mitglieder
jährlich 150 fl. erhalten, so muß denselben im 8tcn Jahre das Ka
pital einer Leibrente von 150 — 108,28 — 41,72 zukommen, also
weil sie im 8ten Jahre des Vereins 89 Jahre alt sind, nach der
Leibrententabelle, 41,72 x 1,436 — 59,9 fl., und weil im 8ten
Jahre die Anzahl derselben — 117 ist, so sind 117 x 59,9 =
7008,3 fl. zur Deckung der Renten erforderlich. Im 8ten Jahre
ist der Erbantheil = + 10,92; daher zur Verkeilung ge
kommen 12600 + 276 x 10,92 = 15613,92, und folglich der
Erbantheil für die übrigen 159 Mitglieder —
15613,92 — 7008,3 8605,62
159 = Tsir = 54 ' 12 '
Dieser Erbantheil gibt für die 88-jährigen Mitglieder eine
Leibrente im Betrage von — 31,39.
Im 9ten Jahre ist daher die Jahresrente für
117 89-jährige Mitglieder --- 109,78 4- 31,39 = 141,17
80 90- „ „ ---- 150
50 91- „ „ = 150
Das Kapital ist = 195500 — 12600 — 182900; gest. 109
Mitglieder; zu vertheilen 10,900 fl.; Zinsen — — 62,52;
io°no
Erbantheil = 4- 45,11 ---- 93,16 4- 45,11 = 138,27. Die
Leibrente, welche diesem Erbantheil entspricht, ist — — 96,28.
lOteö Jahr.
Jahresrente = 141,17 4- 96,28 = 237,45; also größer als
das Maximum. Es betragen die Renten vom
. 8ten Jahre 92,37
9ten „ 31,39
zusammen 123,76
Soll nun die Jahresrente vom lOten Jahre an jährlich 150 fl.
betragen, so muß noch eine Leibrente von 150 — 123,76 — 26,24
hinzukommen. Weil die Mitglieder im 9ten Jahre des Vereins 89