Sterblichkeit gegründet sind.
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Jahre alt sind, so ist das Kapital, welches dieser Leibrente ent
spricht — 26,24 x 1,436 — 37,68, und weil die Anzahl der
Mitglieder = 117 ist, so sind 117 X 37,68'-- 4408,56 zur Deck
ung der Leibrenten erforderlich.
Zu Ende des 9ten Jahres sind zuv Zahlung der constanten
Zinsrente erforderlich 17,41 x 117 — 2036,97; die Zinsen des im
182900 -s/ A
Anfang des 9ten Jahres vorhandenen Kapitals betragen -——
= 7316; daher ein Ueberschuß von 7316 - 2036,97 -2 5279,03;
hierzu das Kapital im Betrage von 182900 fl. gibt 188179,03 fl.;
zieht man hiervon die zur Deckung der Leibrenten erforderlichen
4408,56 fl. ab, so bleiben 183770,47 fl. übrig, wonach zu Ende
des löten Jahres über
/104\ 7
183770,47(j^J = 241841,32 fl.
anderweitig verfügt werden kann. Bei der Kapitalvertheilung blei
ben also zu Ende des löten Jahres 250764,84 — 241841,32 oder
8923,52 fl. mehr, als bei der Leibrentenvertheilung übrig.
In der ersten Abtheilung sind demnach die Jahreörcnten wie folgt:
Jahre.
1.
Für alle Mitglieder = 4,71
2.
„ „ „ .....— 5,65
3.
11 // ii ..... 6,86
4.
11 11 ,1 = 8,46
5.
„ „ „ - - 10,57
6.
ii 11 ii 13,41
7.
t—(
rH
11
8.
Für 159 88-jährige Mitglieder . = 109,78
„ 117 89- „ „ . = 125,69
„ 80 90- „ „ . — 150
9.
Für 117 89-jährige Mitglieder . — 141,17
„ 80 90- „ „ . = 150
„ 50 91- „ „ • = 150
10.
150
11.
150
U. s. w.