Full text: Politische Arithmetik

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Anstalten, welche auf die menschliche 
Die Mitglieder der ersten Abtheilung sind bis zum 6ten Jahre 
nur im Genuß der Zinsrente, und vom 7ten Jahre an erhalten 
sie, wie alle übrigen Mitglieder des Vereins, die höchste Rente. 
Weil im 4ten Jahre die zweite Abtheilung bei der Vertheilung 
der Zeitrente betheiligt ist, so fällt in der dritten Abtheilung die Rente 
geringer, als in dem vorhergehenden Jahre aus; soll nun die Rente 
nicht zurückgehen, so muß der ältern Abtheilung derselbe vorjährige 
Rentenbetrag zugetheilt werden; was von der Zeitrente übrig bleibt, 
bildet vorerst und so lange den Antheil der nächstjüngeren Abtheil 
ung, bis die gemeinschaftliche Theilung wieder stattfinden kann. 
Im 4ten Jahre existiren aber 158 Mitglieder in der dritten 
Abtheilung; soll nun Jeder, wie im 3ten Jahre, wieder 85,17 fl. 
erhalten, so sind hierzu 158 x 85,17 — 13456,86 fl. erforderlich; 
für die zweite Abtheilung bleiben übrig 21038 — 13456,86 — 
7581,14 fl., und von den 482 Mitgliedern der zweiten Abtheilung 
*7^81 14 
erhält Jeder —p = 15,72 fl. 
Im 5ten Jahre existiren 92 Mitglieder der dritten Abtheilung; 
zur Zahlung der Rente von 85,17 sind also erforderlich 92 X 85,17 
= 7835,64 fl.; für die zweite Abtheilung bleiben also übrig 21038 
— 7835,64 — 13202,36, und von den 356 Mitgliedern der zweiten 
13202 36 
Abtheilung erhält Jeder —— — 37,08 fl. 
Im 6ten Jahre existiren 48 Mitglieder der dritten Abtheilung; 
zur Zahlung der Rente von 85,17 sind erforderlich 48 X 85,17 — 
4088,16; für die zweite Abtheilung bleiben also übrig 21038 — 
16949 84 
Abtheilung erhält Jeder —pp ---- 68,62 fl. 
-- 68,62 fl. 
Die Renten der einzelnen Abtheilungen stellen sich nun wte folgt:
	        
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