Full text: Politische Arithmetik

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Sterblichkeit gegründet sind. 
gäbe des unter A beigefügten Tarifs *) verwandelt. Die Auszahlung 
dieser Rente erfolgt zum erstenmale in dem auf den Erbanfall folgen 
den Jahre. — Die jeweiligen, in Leibrenten verwandelten Erbanfälle 
werden mit dem Jahresschlüsse vom Rentenkapitale der betreffenden 
Altersklasse abgeschrieben, und in einen besondern Letbrentcnfonds der 
Jahrcsgesellschaft übertragen. — Neben und mit der Leibrente, welche 
sich durch jeden weitern Erbanfall erhöht, beziehen die Mitglieder 4 
Procent ihrer eigenen auf Conto stehenden Rentenkapitale, als constant 
bleibende Klassenrcnte, für ihre ganze Lebensdauer fort. — Die Be 
stimmungen dieses §. finden nach und nach auf alle Altersklassen einer 
Jahresgescllschaft Anwendung. 
(§. 28.) Ueber den Leibrentenfonds jeder Jahresgescllschaft wird 
ein besonderes Conto geführt und der etwaige, zur Sicherstellung der 
schuldigen Leibrenten nicht weiter erforderliche Ueberschuß dem Reserve 
fonds der Jahresgescllschaft zugewiesen, doch so, daß sich dessen Be 
trag auf mehrere Jahre möglichst gleichförmig vertheilt. Sollte sich 
dagegen ein Ausfall im Lcibrcntcnfonds ergeben, so ist das Fehlende 
aus dem Reservefonds zuzuschießen. 
(§. 29.) Für jede Jahrcsgesellschaft wird ein besonderer Reserve 
fonds gebildet, welchem folgende Einnahmen zufließen: 
1) ein Zehntel der Einlagenbeträge (§. 20); 
2) der Antheil der Jahresgescllschaft an den VcrwaltungSüber- 
schüssen (§. 63); 
*) - 
Lebensalter 
am Schluffe des 
Anfalljahrs. 
Leibrenten 
in Procenten des 
Erbantheils. 
Lebensalter 
am Schluffe des 
Anfalljahrs. 
Leibrenten 
in Procenten des 
Erbantheils 
51 
Jahre 
7,3 
69 
Jahre 
12,5 
52 
n 
7,4 
70 
„ 
13,1 
53 
„ 
7,6 
71 
„ 
13,7 
54 
7,8 
72 
„ 
14,4 
55 
„ 
8 
73 
„ 
15,2 
56 
8,2 
74 
„ 
16 ' 
57 
8,4 
75 
„ 
16,8 
58' 
8,7 - 
76 
„ 
17,6 
59 
8,9 
77 
„ 
18,5 
60 
„ 
9,1 
78 
„ 
19,4 
61 
9,4 
79 
„ 
20,5 
62 
9,7 
80 
„ 
21,5- 
63 
„ 
10 
81 
„ 
22,8 
64 
10,3 
82 
„ 
24 
65 
" 
10,7 
83 
„ 
25,3 
66 
11,1 
84 
„ 
26,6 
67 
" 
11,5 
85 
„ 
28,8 
68 
" 
12 
86 u. m. I. 
30
	        
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