Full text: Politische Arithmetik

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Sterblichkeit gegründet sind. 
b) volle Einlagen und Theileinlagen, oder 
c) Theileinlagen allein gemacht hatte. 
Ad a. Wenn Jemand im Ganzen 400 fl. in die Anstalt baar 
eingelegt und davon einschließlich der Rente für das Abgangsjahr 
nach und nach baar bezogen hat ....... . 300 fl. 
so werden, falls die Mitgliedschaft in Folge Wegzugs 
oder Ablebens aufhört, dem Wegziehenden, beziehungs 
weise den Erben des Verstorbenen, von der Anstalt noch 
ausbezahlt ............... 100 fl. 
Beliefe sich aber die Summe der aus der Anstalt 
von obigen 400 fl. baar bezogenen Renten auf . . . 1200 fl. 
so würde außer der Rente des Abgangsjahres nichts mehr zurück 
bezahlt. 
Ad b. Angenommen, es habe Jemand 2 volle und 2 Theil 
einlagen zusammen mit .......... . 280 fl. 
gemacht und die Renten der vollen Einlagen ans die 
Theileinlagen im Ganzen mit......... 50 fl. 
gutschreiben lassen, so daß diese bis zum Abgangsjahre 
noch nicht ergänzt wären, daher noch keine baare Rente 
abgeworfen hätten. Bei Bestimmung der Rückvergütung 
würden nun diese 50 fl. in Bezug auf die vollen Ein 
lagen wie baar bezogene Renten, hinsichtlich der Theil 
einlagen aber wie baare Nachzahlungen betrachtet; sie 
müßten also an dem Betrage der vollen Einlagen in 
Abzug gebracht, dagegen dem Einlagebetrag der Theil 
einlagen beigeschlagen werden. 
Die Abrechnung würde sich sonach folgcnderweise 
gestalten. Von 200 fl. ab 50 fl. bleiben ..... 150 fl. 
Den 2 Theileinlagen im Betrage von 80 fl. dagegen 
gehen 50 fl. zu, beträgt .......... 130 fl« 
und die Rückvergütung beliefe sich folglich auf . . . 280 fl. 
Ad e. Es habe Jemand 150 fl. in 5 Theileinlagen ä 30 fl. 
eingelegt, auf jede Einlage nach und nach 20 fl. nachbezahlt und 
bis' einschließlich für das Abgangsjahr von diesen 5 Einlagen im 
Ganzen 2000 fl. Rente bezogen, so würde sich die Abrechnung wie 
folgt stellen: 
1) fünf Einlagen a 30 fl. ....... . 150 fl. 
2) baare Nachzahlungen auf jede Einlage 20 fl., 
zusammen ....... * ... ♦ 100 st» 
Transport 250 fl.
	        
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