Full text: Politische Arithmetik

Sterblichkeit gegründet sind. 375 
(§. 66.) Die in abgesonderter Rechnung zu haltenden verschiedenen 
Fonds der JahreSgcscllschaftcn, nämlich 
a) Die Rentenkapitalfonds der Altersklassen, 
b) die Letbrentcnfonds, 
e) die Zeitrentenfonds, 
6) die Reservefonds 
fließen zusammen in den Centralfonds der Anstalt und bilden das Aktiv- 
Vermögen derselben, welches so weit und so schnell als möglich nutz 
bringend anzulegen ist. 
Dies geschieht: 
1) Durch Ausleihen gegen gerichtliches erstes und wenigstens dop 
peltes Unterpfand an Gemeinden, Corporattonen und Privaten, 
wobei, was die Art der Verzinsung und Kapitalrückzahlung be 
trifft, auch solche Geschäfte statthaft sind, bei welchen allmählige 
Amortisationen oder Berechnung der Zwischenztnsen in Frage 
kommen, wie z. B. Schuldcnablösung und Ankauf sogenannter 
Termingclder *) u. dgl. 
2) durch Ankauf inländischer zinstragender Staatspaptcre und an 
derer, ihnen gleich geachteter, inländischer öffentlicher Papiere; 
3) Zn Ermangelung solcher Gelegenheit: durch Ausleihen gegen 
Faustpfänder in StaatSpapicrcn, oder sonstigen sichern Effekten, 
welche keinen sehr schwankenden Curs haben; wobei jedoch Be 
dingung ist, daß das Darlehen nie mehr als 90 Procent des 
durchschnittlichen Curswcrthes des Faustpfands beträgt, und daß 
der Schuldner sich verbindlich macht, beim Sinken des Curs- 
wcrthcs das Unterpfand entsprechend zu erhöhen, widrigenfalls 
das Pfand binnen einer vterwöchentlichcn, dem Schuldner an 
zukündigenden Frist zu.verwerthen und die Forderung der Anstalt 
daraus bezahlt zu machen ist; 
4) ausnahmsweise und vorübergehend: durch Ankauf solcher aus 
ländischer Staatspapiere und Effekten, welche einen wenig schwan 
kenden Curö haben, oder mittelst sonstiger, unter vorstehenden 
Kategorien nicht mitbcgriffencn Darlehens- und Geldgeschäfte, 
welche sich durch vorzügliche Sicherheit empfehlen. * **) 
# ) Der Verkauf von Termingcldcrn oder Gutskaufschillingen ist für Aus 
wanderer, Erbschaftsbetheiligtc re. wünschenswerth oder nöthig. Ein solcher 
Verkauf ist aber in der Regel für den Verkäufer mit großem Verluste verbunden, 
wenn dessen Noth von einem Dritten benutzt wird, oder wenn er einem Wucherer 
preisgegeben ist. 
**) Als Typus der bis zum Jahre 1841 in Deutschland entstandenen Ncnten- 
anstaltcn kann die seit dem Jahre 1824 zu Wien bestehende „allgemeine Vcrsorg- 
ungsanstalt für die Unterthanen des Oestrcichtschcu Kaiscrstaatcs" betrachtet wer 
den. Es ist aber diesen ältern Instituten mit Recht der Vorwurf gemacht worden, 
daß sie die älteren Mitglieder zum Nachtheile der jüngern von vornherein be 
günstigen; ferner, daß sie die unvollständigen Einlagen auf Kosten der vollstän 
digen bevorzugen, endlich, daß sie bloß die Zinsen, nicht aber auch die Gescll- 
schaftskapttalien zur Rentenzahlung an die Mitglieder verwenden, und dadurch
	        
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