412 Affecuranzwesen.
5) Ein weiteres Mittel, jeden Mißbrauch von Seiten des Ver
sicherten zu verhüten, besteht darin, den Werth der Thiere
zu ermitteln, welchen sie im gesunden Zustande vor dem
Tode gehabt haben, und denselben bis zur Höhe der Ver
sicherung zu vergüten.
6) Um oft wiederkehrenden Vergütungen bei einem und dem
selben Versicherten zu entgehen, muß die Direktion der
Versicherungsanstalt die Befugniß haben, demselben nach
Berichtigung der bereits vorgekommenen Schäden und Rück
erstattung Dessen, was ihm für den Fall des Austritts ge
bührt, die Versicherung zu kündigen.
7) Wenn die Anstalt Rindvieh und Pferde versichert, so ist es
unzweckmäßig, beide Versicherungen zu trennen, weil hier
durch zwei besondere Anstalten entstehen, von welchen jede
auf ihre eigenen Mittel beschränkt wird, während durch die
Vereinigung ihrer Kräfte beide Versicherungszweige sich ge
genseitig ergänzen und unterstützen können. *)
*) In Uebereinstimmung mit diesem Grundsätze wird nach den Statuten der
Versicherung für Pferde und Rinder in Homburg v. d. H. verfahren. Da bei
den Pferden im Allgemeinen, besonders aber bet den Postpferden, die Gefahr größer
als bet dem Rindvieh ist, so wird der halbjährige Bedarf zur Vergütung der
Schäden nach folgendem Verhältniß vertheilt, und resp. von den Interessenten
getragen:
a) auf versicherte Rinder zu V 2 ,
b) „ „ Postpferde zu 1, und
c) „ „ andere Pferde zu V 8 ;
ein Satz, welcher auf die bisher gemachten Erfahrungen gebaut ist, und mit wel
chem übereinstimmend die Höhe der Legcgelder normirt worden. Die Berechnung
der Beiträge wird nach folgendem Beispiele gemacht.
ES feien versichert worden:
50000 fl. für Rinder,
18000 „ „ Postpfcrde und
32000 „ „ andere Pferde,
und zur Vergütung von Schäden seien 1500 fl. aufzubringen. Nun sind nach
obigem Normalbcitragssatz
50000 fl. Vers.-Summc zu y 2 — 25000 fl. Beitragssummc
18000 „ „ „ 1 = 18000 „
32000,,' „ „ % = 20000 „
Summe — 63000 fl.
Wenn also auf 63000 fl. zu vergüten sind 1500 fl., so kommen auf
25000 fl. für Rinder . . fl. 595. 14 2 / 7 Kr.
18000 „ „ Postpferde . fl. 428. 34 2 / 7 Kr.
20000 „ „ andere Pferde fl. 476. 11% Kr.