26 Maaß- und Gewichtswesen.
dem Löthkolben gerade so viel aufzutragen. Mit eisernen Gewichten
ist letzteres leichter, wenn man Bleidraht von verschiedener Dicke ßee
hat, gerade so viel davon nimmt, als die Ergänzung zum richtigen g e f
Gehalte erfordert, und dann dieses ergänzende Stückchen in ein, fas
in den Blei-Einguß getriebenes Loch einschlägt, das unten etwas bei
weiter, als bei seiner Oeffnung sein muß. tat
Der Bleieinguß und die Abstempelung muffen auf eine Weise Al
geschehen, daß jede spätere Veränderung durch Zuguß oder Hinweg- nie
nähme von Blei erkennbar wird. wö'
Endlich ist zu bemerken, daß bei jedem Abwägen Gewicht und ha
Gegengewicht so viel wie möglich in die Mitte der Wagschale zu nie
legen sind. un
üb
Gesetzliche Fehlergrenze der Maaße und Gewichte. ^
§. 19. Wegen der Schwierigkeit, die Verkehrsgewichte in vol- T,
liger Uebereinstimmung mit dem Normalgewichte,zu fertigen, gestatten Pt
die Gesetze eine Abweichung hiervon innerhalb einer gegebenen Grenze.
Nach der badischen Maaßordnung z. B. darf bei keinem Gewicht
unmittelbar nach erfolgter Eichung an dem vollen gesetzlichen Ge
halte etwas fehlen, und findet daher in dieser Beziehung keine B,
Toleranz statt. Die Eicher sind aber dafür verantwortlich, daß die zu
aus ihren Händen kommenden Gewichte den gesetzlichen Gehalt Fä
beim Ccntner und Halbcentner nicht um 1 Loth vei
bet kleinen Gewichten bis 10 Pfund •„ „ % „ Ur
„ denen unter 10 bis zu 5 Pfund „ „ V 4 „ die
„ denen von 5 — 2 Pfund . . „ „ % „ erf
„ noch kleinern Eisengewichten . „ „ Vie iiü
beim gemeinen Einsatz-Krämergewicht von 1 ist
bis 2 Pfund nicht um ..... . Vie „
übersteigen.
Aehnliche Bestimmungen in dieser Beziehung enthalten die Ge- gel
setze für die übrigen Maaße. So sind z. B. nach der badischen der
Maaßordnung die metallenen Längenmaaße als fehlerhaft zu be- we
trachten, wenn die Länge einer Ruthe von der gesetzlichen Länge um am
mehr als zwei Punkte, wenn eine Klafter um mehr als 1 Punkt, der der
Fuß und die Elle um mehr als V2 Punkt *) abweicht. Die hol- sol
zernen Längenmaße sind als fehlerhastzu betrachten, welche die vor- Au
geschriebene Länge nicht vollkommen haben, oder wenn die Ruthe üb,
und das Klafter um 2y 2 Punkte, der Fuß und die Elle um mehr bez
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*) 1 Fuß — 10 Zoll, — 100 Linien, — 1000 Punkte. ’^ e l