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Maaß- und Gewichtswesen.
als 2 Punkte zu groß sind. Metallene Hohlmaaße sind fehlerhaft
geeicht, wenn die Abweichung, welche den Gehalt großer als den
gesetzlichen Inhalt macht, bei zinnernen und kupfernen kleinen Ge
fäßen mit geschliffenem Rande von der Maas abwärts 1 4 Procent,
bei blechernen Gefäßen mit Stülpen und bei andern zum Unter
tauchen 1/2 Procent beträgt. Diese Toleranz soll rücksichtlich der
Abweichungen, welche den Gehalt kleiner als den gesetzlichen geben,
nicht stattfinden. Die Größe der Abweichung wird durch die Ab
wägung des Wassers gefunden, welches die Eichgefäßc und die fehler
haft geeichten Gebrauchsmaaße enthalten. Hölzerne Hohlmaaße dürfen
nicht weniger, als den gesetzlichen Inhalt haben; das Doppelsester
und Sester dürfen aber nicht mehr, als um 1 / 4 Procent und die
übrigen kleineren Fruchtmaaße nicht mehr, als um */2 Procent zü
groß sein. In Betreff der gläsernen Flüffigkeitsmaaße beträgt die
Toleranz für Halsgefäße i / Al und für die anderen Gefäße 4 /a
Procent.
Vom Eichen der größeren Flüssigkcttsgcfäße von Holz.
§. 20, Die größeren Flüssigkeitsgefäße von Holz (z. B. in
Baden: die Stütze, der Zehentkübel und die Tragbütte) und die
zum Transport von Flüssigkeiten im inländischen Verkehr dienenden
Fässer müssen ebenfalls geeicht, d. h. es muß der Inhalt derselben
vermittelst Auffüllen mit Wasser untersucht, und der Befund dieser
Untersuchung auf den Gefäßen eingebrannt werden. Weil hierzu
viel Wasser erforderlich ist, so wird das zur Inhaltsbestimmung
erforderliche Gefäß, der Sinnkessel oder Eichkessel, bei öffent
lichen Brunnen oder durchfließendem Wasser aufgeführt. In Baden
ist derselbe gesetzlich wie folgt eingerichtet: Am Boden hat der, in
starke eiserne Ringe gefaßte Kessel eine Vertiefung gegen die Mitte,
von ungefähr einem halben Zoll, woselbst die Ausflußöffnung an
gebracht ist; letztere ist mit einem Rohr und gut schließendem Hahnen
verbunden. Ist der Kessel für eine halbe Ohm eingerichtet, so läuft,
wenn er angefüllt wird, alles über eine halbe Ohm gehende Wasser-
aus einer am Umfang des Kessels angebrachten Oeffnung ab; ist
der Kessel für eine ganze Ohm eingerichtet, so läuft durch eine
solche Oeffnung alles über eine Ohm gehende Wasser ab u. st w.
Außerdem sind an der innern Wand des Kessels Theile der Ohm oder
überhaupt des dem Kessel entsprechenden Rauminhalts durch Stifte
bezeichnet, und wenn das zur vollständigen Anfüllung des zu eichen
den Fasses erforderliche Wasser weniger, als der kleinste Theil des
Kessels beträgt, so werden kleinere Eichgefäße gebraucht. Dabei ist