Full text: Politische Arithmetik

Finanzwesen 
i. 
Geldwesen. 
§.27. Geld ist ein körperliches Gut, welches im Verkehr als 
allgemeiner Gegenwerth für Güter und Leistungen angenommen und 
gegeben wird. Die civilisirten Völker gebrauchen die Metalle in 
der Form geprägter Stücke oder Münzen zum Gelde: da es aber 
außerdem in manchen Ländern Creditpapiere gibt, welche das Geld 
vertreten, so unterscheidet man das Metallgeld vom Papier 
geld. Mit der Eigenschaft eines allgemeinen Tauschmittels ver 
bindet das Geld zugleich die Eigenschaft einer Waare; als solche 
hat es auch seinen Preis, den man Curs nennt. Der Metallgeld 
handel beruht aus den Schwankungen im merkantilischen Werths 
verhältnisse der edeln Metalle und auf dem Umstande, daß im 
größeren Handelsverkehr gewisse Geldmünzen hauptsächlich oder aus 
schließlich zu Zahlungen in's Ausland verwendet werden und deß 
halb von Denjenigen, die derselben bedürfen, angeschafft werden 
müssen. Der Papiergeldhandel beruht auf dem allgemeinen Be 
dürfnisse nach einem leichtern Umlaufsmittel, und aus allen denjeni 
gen Umständen, welche Metallgeldhandel und Curs reguliren. 
Die Prägung der Münzen geht von der Negierung aus, und 
letztere läßt solche entweder aus eigene Rechnung prägen, oder aber 
es geschieht die Prägung, wie z. B. in Frankreich, in den Münz 
stätten des Landes, auf Rechnung eines Münzdirektors gegen eine 
bestimmte Vergütung, sowohl vom Staate als von den Privaten, 
die Münzmetalle zur Prägung übergeben. 
Die Emission des Papiergeldes geht entweder vom Staate oder 
von Notenbanken aus; im ersten Falle heißt es Staatspapier 
geld oder schlechtweg Papiergeld, und im andern Falle nennt
	        
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