Finanzwesen
i.
Geldwesen.
§.27. Geld ist ein körperliches Gut, welches im Verkehr als
allgemeiner Gegenwerth für Güter und Leistungen angenommen und
gegeben wird. Die civilisirten Völker gebrauchen die Metalle in
der Form geprägter Stücke oder Münzen zum Gelde: da es aber
außerdem in manchen Ländern Creditpapiere gibt, welche das Geld
vertreten, so unterscheidet man das Metallgeld vom Papier
geld. Mit der Eigenschaft eines allgemeinen Tauschmittels ver
bindet das Geld zugleich die Eigenschaft einer Waare; als solche
hat es auch seinen Preis, den man Curs nennt. Der Metallgeld
handel beruht aus den Schwankungen im merkantilischen Werths
verhältnisse der edeln Metalle und auf dem Umstande, daß im
größeren Handelsverkehr gewisse Geldmünzen hauptsächlich oder aus
schließlich zu Zahlungen in's Ausland verwendet werden und deß
halb von Denjenigen, die derselben bedürfen, angeschafft werden
müssen. Der Papiergeldhandel beruht auf dem allgemeinen Be
dürfnisse nach einem leichtern Umlaufsmittel, und aus allen denjeni
gen Umständen, welche Metallgeldhandel und Curs reguliren.
Die Prägung der Münzen geht von der Negierung aus, und
letztere läßt solche entweder aus eigene Rechnung prägen, oder aber
es geschieht die Prägung, wie z. B. in Frankreich, in den Münz
stätten des Landes, auf Rechnung eines Münzdirektors gegen eine
bestimmte Vergütung, sowohl vom Staate als von den Privaten,
die Münzmetalle zur Prägung übergeben.
Die Emission des Papiergeldes geht entweder vom Staate oder
von Notenbanken aus; im ersten Falle heißt es Staatspapier
geld oder schlechtweg Papiergeld, und im andern Falle nennt