50 Finanzwesen.
enthalten ist, und hieraus bestimmen, wie viel man nach dem Preise
der Mark Gold dafür zu zahlen hat.
Werden z. B. in Hamburg 134 Ducaten und 336 englische
Guineen zu 428 Mark banco verkauft und berechnet man vorläufig,
wie viel Gold in jenen beiden Goldsorten enthalten ist, so hat man
67 : 23 V2 = — 134 : x = 47 Karat Gold,
und, weil angenommen wird, daß 28 Guineen 21 "/12 Karat Gold
enthalten,
28 : 21 "/12 = 336 : x = 263 Karat Gold.
Da nun in 134 Ducaten und 336 Guineen enthalten sind:
47 -s- 263 — 310 Karat Gold, so hat man nach obigem Preise so
viel dafür zu zahlen, als ans der Proportion folgt:
24 : 428 = 310 : ^ = 5528 % Mark banco.
Auch die spanischen Piaster (Silbermünze) werden in Hamburg
nach der Mark verkauft, und es wird dabei angenommen, daß 26
Piaster 43 kölnische Loth Silber enthalten. -Ist z. B. der Preis der
köln. Mark fein Silber 27 */2 Mark banco, so ergibt sich der diesem
Preise entsprechende Curs ans dem Ansatz:
? Mark banco 1 Piaster
26 ; 43 köln. Loth Silber
16 | 271/2 Mark banco.
Es gibt indessen noch andere Arten, den Preis der Münzen nach
der Mark zu bestimmen. In Augsburg z. B. werden die Ducaten
zu 41/4 Gulden des 20-fl.-Fnßes in Gold mit einem Agio von 9
bis 10 Procent nach dem Gewicht verkauft, wobei angenommen
wird, daß 67 Stücke eine kölnische Mark wiegen müssen. Wenn z.B.
eine Anzahl von Ducaten 800 kvln. Mark wiegen, und wenn solche
zu 9 Procent angerechnet werden, so ergibt sich der entsprechende
Gegenwerth aus dem Ansatz:
? fl. 800 köln. Mark Ducaten
1 67 Ducaten
1 41/2 fl. im 20-fl.-Fuß in Ducaten.
100 109 „ Courant.
Berechnung der nicht vollwichtigen Goldmünzen.
§. 40. Bei den nicht vollwichtigen (durch Abnutzung oder Be
schneiden leichter gewordenen) Goldmünzen wird für jeden fehlenden
Gewichtstheil etwas in Abzug gebracht, was in der Regel gesetz
mäßig oder nach Usance bestimmt ist, sich aber, streng genommen,
nach dem Curs richten müßte, zu welchem die betreffende Goldmünze
angenommen wird. So sollen z. B. 67 Ducaten 1 kvln. Mark wiegen,