Geldwesen.
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vollkommen gleich, und bleibt es auch bei der größten Vervielfäl
tigung für alle folgenden Stempel, insofern nicht die Regierung
das Gepräge ändern läßt; und dieses Verfahren ist überall, wo sich
ordentliche Münzstätten finden, im Gebrauch. Bevor diese Kunst
aufgekommen war, mußten, wenn ein Paar Münzstempel unbrauch
bar geworden waren, andere dafür aus freier Hand nachgeschnitten
werden. Nachschnitte kann aber der geschickteste Künstler dem
Vorbilde nie ganz gleich machen, und wenn er auch das Vorbild
selbst geschnitten hätte. Dies kam den Falschmünzern gut zu Statten;
denn da die Gravirung der ächten Münzen selbst nicht miteinander
übereinstimmte, so fiel es natürlicher Weise nicht auf, wenn die
Gravirung der Falschmünzen nicht mit derjenigen der ächten Münzen
übereinstimmte. Andere Erkennungs- und Untersuchungszeichen geben
die vorwaltende Farbe, sowie die Farbe der abgeriebenen oder ab
gelaufenen Stellen, der Glanz, der Klang und das Anfühlen.*)
Zweite Abtheilung.
Gold und Silber in Barren.
Berechnung des Gehalts der Barren in Gold und Silber.
§. 45. Die Preise der Gold- und Silberbarren, welche be
ziehungsweise aus Gold und Kupfer, und aus Silber und Kupfer
bestehen (§. 27), beziehen sich auf die betreffende Gewichtseinheit
reinen Goldes und reinen Silbers. Wegen höherer Scheidungs
kosten sind aber mittelhaltiges und geringhaltiges Gold und Silber-
etwas wohlfeiler als hochhaltige Legirungen. Ist z. B. der Preis
des 12- bis 15-löthigen Silbers (§. 30) 24 fl. 20 kr. im 24V2-fl.-
Fuß, so kann sich derjenige des 8- bis 10-löthigen Silbers etwa
auf 24 fl. 14 kr. stellen. Es kommt indessen auch ganz reines Silber
im Handel vor, nämlich das gekörnte Silber (argent en grenaille).
Wird z. B. 14-löthiges Silber zu 24 fl. 20 kr. verkauft, so
erhält dafür der Käufer so viele Mark als aus dem Ansatz folgt:
d Mark leg. Silber 1 Mark Silber
1 16 Loth „
14 1 Mark 14-löth. Silber-
Resultat : iy 7 Mark 14-löthiges Silber.
*) S. Loos, die Kunst, falsche Münzen zu erkennen (Berlin, 1823).