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Finanzwesen.
Wird dagegen 9-lothiges Silber zu 24 fl. 14 kr. verkauft, so
erhält dafür der Käufer so viele Mark als aus dem Ansätze folgt:
d Mark leg. Silber
1
9
1 Mark Silber
16 Loth „
1 Mark 9-loth. Silber.
Resultat: 1% Mark 9-lvthiges Silber.
Nach obigen Berechnungen ist in l*/ 7 Mark 14-lvthigem Silber,
und in 1V9 Mark 9-löthigem Silber 1 Mark feines Silber ent
halten, und 1^/7 Mark 14-löth. Silber besteht demnach aus 1 Mark
Silber und y 7 Mark Kupfer, und 1% Mark 9-lvth. Silber besteht
aus 1 Mark Silber und 7 / 9 Mark Kupfer. Soll nun zur Dar
stellung von reinem Silber das Kupfer weggeschafft werden, so be
tragen die Scheidungskosten bei der ersten Masse weniger, als bei
der zweiten, in welcher mehr Kupfer als in der ersten enthalten ist,
und aus diesem Grunde ist das geringhaltige Silber etwas wohl
feiler, als das mittelhaltige und hochhaltige Silber.
Weil bei dem Verkaufe der Barren nur das Gold und Silber
bezahlt, also das Kupfer nicht in Anschlag gebracht wird, so muß
aus dem Gewicht der Barren und ihrem Legirungsverhältniß der
Gehalt an reinem Golde und Silber ermittelt werden. Wiegt z. B.
ein Barren Silber 28 Mark 12V2 Loth, und ist das Korn 9 Loth
■7% Grän, so ergibt sich der Gehalt an Silber aus dem Ansatz:
? Mark Silber
1
16
12%
28 maxt leg. Silber
Loth Silber
16
9 73 /*
18
1 Mark Silber.
Auf ähnliche Weise wird der Gehalt der Goldbarren berechnet.
Bei der Berechnung der güldischen Barren (§. 27) betrachtet
man in Beziehung auf den Gehalt an Silber, das Gold und Kupfer
als Zusatz, und in Beziehung auf den Gehalt an Gold, das Silber
und Kupfer als Zusatz.
Berechnet man, der Probe wegen, auch den Gehalt an Kupfer,
so betrachtet man das Gold und Silber als Zusatz, wonach die
Summe der Gewichtsmengcn des Silbers, Goldes und Kupfers mit
dem Gewicht der Barre übereinstimmen muß. Z. B. mehrere gül-
dische Barren wiegen zusammen 64 Mark; der Feingehalt ist 14
Loth Silber und 1 Karat Gold. Weil 1 Mark — 16 Loth —
24 Karat, so ist 1 Karat — 2 / 3 Loth, und in der rauhen koln.
Mark sind demnach enthalten 14 Loth Silber, 2 / 3 Loth Gold, und