Wechseloperationen.
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Discontiren der Wechsel.
§.49. Läßt sich der Inhaber eines acceptirten Wechsels, welcher
noch einige Zeit zu laufen hat, den Betrag früher auszahlen (natür
lich vorausgesetzt, daß der Wechselschuldner dazu erbötig ist), so
wird an der Wechselsumme ein Abzug gemacht, welcher sich nach
einem gewissen Procentsatz, welchen man Dis conto nennt, und
über dessen Große sich beide Theile zu verständigen haben, so wie
nach der Anzahl von Tagen richtet, nach deren Ablauf der Wechsel
fällig.ist. Z. B. A hat einen auf 6 gezogenen, acceptirten Wechsel
in Händen, welcher noch 90 Tage zu laufen hat, und heute schon
eingelöst werden soll. Wenn nun an jedem Hundert der Wechsel
summe in Beziehung auf die Zeiteinheit eines Jahres 4 Geldein
heiten in Abzug gebracht werden, so wird für 90 Tage, und wenn
das Jahr zu 360 Tagen gerechnet wird, so viel abgezogen, als aus
der Proportion folgt:
360 : 90 — 4 : # = 1.
Beträgt die Wechselsnmme 5000 fl., so wird unter obiger Vor
aussetzung so viel davon abgezogen, als aus der Proportion folgt:
100 : 1 '= 5000 : # = 50
Der Inhaber des Wechsels erhält sonach 5000 — 50 — 4950 fl.
Wenn der Inhaber eines später fälligen Wechsels schon jetzt
den Betrag erheben mochte, weil er in dem Augenblick schwach bei
Kasse ist, und wenn der Wcchselschuldner sich zur frühern Einlösung
des Wechsels nicht versteht, so kann Ersterer gleichwohl durch Ab
tretung des Wechsels an einen Dritten seinen Zweck in dieser Be
ziehung erreichen. Dieser Dritte ist gerade in der entgegengesetzten
Lage; er hat einen größern Kassenvorrath, als er im Augenblick im
Geschäft brauchen kann, und er möchte einen Theil seines Kassen-
vorraths, oder so viel als thunlich, nicht müßig liegen lassen.
Wenn er also (durch Vermittlung eines Sensals, oder ohne eine
solche Vermittlung) in Beziehung auf obiges Beispiel für 4950 fl.
einen nach 90 Tagen fälligen Wechsel von 5000 fl. an sich bringt,
so läuft dies auf dasselbe hinaus, als wenn er 4950 fl. für die
Dauer von 90 Tagen verzinslich untergebracht hätte.
Einen Wechsel, der noch einige Zeit zu laufen hat, gegen Ab
zug des Diskonts auf solche Weise an sich bringen, heißt dis
contiren, und der in obiger Absicht mit Wechseln getriebene Handel
heißt Dis contHandel. Auf manchen Plätzen gibt es auch Banken,
welche Wechsel discontiren, und Banken, die sich ausschließlich damit
befassen, nennt man Discontbanken.
B l e i b t r e u, pol. Arithmetik. 2. Aufl.
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