Full text: Politische Arithmetik

6& Finanzwesen. 
daß durch derartige Cursangaben die auswärtigen Handels 
plätze zu einer bessern Einsicht in die Verhältnisse des be 
treffenden Wechsclplatzes gelangen, wobei übrigens zu be 
merken, daß die Curszettel am Schluß desselben gewöhnlich 
noch kurze Andeutungen über den jeweiligen Stand des Wech 
selverkehrs geben. Die in solcher Weise gefertigten Curs 
zettel enthalten zwei Curscolumnen, wovon die eine mit 
„Papier" und die andere mit „Geld" überschrieben ist. 
Die erste Aufschrift zeigt an, daß Wechsel zu den bemerkten 
Cursen zu kaufen waren, und die zweite Aufschrift zeigt an, 
daß Geld zu den bemerkten Cursen für Papier angeboten 
wurde. Der unter dieser Rubrik befindliche Curs ist in der 
Regel der zuverlässigste. 
In manchen Curszetteln stehen nur die Anfangsbuchstaben der 
zur Rubricirung gebräuchlichen Wörter; also z. B. statt „Briefe" 
B, statt „Papier" P; statt lettres, L, oder, wenn das Wort offert 
im Gebrauch ist, 0; anstatt „Geld" 0; statt argent A; oder D für 
demande. In manchen Curszetteln wird außerdem unter der Be 
zeichnung „bezahlt" der Curs angegeben, zu welchem Wechsel 
wirklich umgesetzt worden sind. 
Eine andere Columne enthält die Namen derjenigen Wechsel 
plätze, auf welche sich die Cursangaben beziehen. 
Gewöhnlich enthalten die Curszettel nur die Curszahl, nämlich 
ohne Beisetzung der Geldsorte und der Wcchseleinheit, weil Beides 
als bekannt vorausgesetzt wird. In dem früher schon erwähnten 
Handbuche von Nelkenbrecher und andern Handbüchern dieser Art 
findet man die festen Zahlen und die Zahlungsarten der Curse aller 
Wechselplätze. Solche Curszcttelerläuterungen werden aber freilich 
mit der Zeit theilweise unbrauchbar, weil manchmal Aenderungen im 
Curssystem eines Wechselplatzes vorgenommen werden. 
Bei der Cursbestimmung eines Wechsels kommt natürlich auch 
die Verfallzeit desselben in Betracht, und man wird für einen kurz 
sichtigen Wechsel mehr zahlen müssen, als wenn derselbe erst nach 
1 Monate oder 2 Monaten re. nach dem Datum der Ausstellung 
fällig ist. Daher je nach der verschiedenen Verfallzeit des Wechsels 
Preise. In Fällen, da die Börscnconnnissarien sich nicht einigen können, ent 
scheidet die Mehrheit der Stimmen, bei eintretender Stimmengleichheit aber ent 
scheidet die Stimme desjenigen Börsencommiffärs, welcher der Aelteste im Amte 
ist; kann aber auch hierdurch die Sache nicht entschieden werden, weil die Börsen 
commissarien gleiche Zeit im Amte sind, so gibt die Stimme Desjenigen, der den 
Jahren nach der Aelteste ist, den Ausschlag."
	        
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