Full text: Politische Arithmetik

74 Finanzwesen. 
trag des vom Amsterdamer eingelösten oder gekauften Wechsels er 
reicht. Es leuchtet aber von selbst ein, daß unter übrigens gleichen 
Umständen, nicht für jeden Zwischenplatz, wenn man unter mehrern 
wählen kann, die Anschaffungen gleichviel kosten, und die Ziehungen 
gleichviel einbringen; weshalb untersucht werden kann, welcher Zwi 
schenplatz die günstigsten Resultate darbietet. Weil aber auch der 
Fall eintreten kann, daß die Operation über einen Zwischenplatz 
günstiger, als die direkte ist, wenn anders direkt operirt werden 
kann, so geschieht obige Untersuchung in Mitbetracht des direkten 
Operirens in der Weise, daß zugleich daraus hervorgeht, ob direkt 
oder indirekt operirt werden müsse. Die Berechnung, welche des 
halb angestellt wird, heißt Wechselarbitrage zur Unterscheidung von 
der Geldarbitrage und andern Arbitragen. 
Nehmen wir z. B. an, ein Pariser habe eine Zahlung nach Am 
sterdam zu machen. Steht in Paris der Curs auf Amsterdam auf 
209, so muß der Pariser beim Einkaufe von Amsterdamer Wechseln 
so oft 209 Franken zahlen, als er 100 holländische Gulden (feste 
Valuta) nach Amsterdam remittiren will. Nun stehe aber der Curs 
von Paris auf London auf 25 Franken für 1 Livre Sterling, und 
laut dem mit letzter Post erhaltenen Londoner Curszettel stehe der 
Curs von London auf Amsterdam auf 12 holländische Gulden für 
1 Livre Sterling, und es soll untersucht werden, ob der Pariser 
direkt oder über London remittiren müsse. Hier muß berechnet wer 
den, auf wie viel Franken dem Pariser die Abtragung einer Schuld 
von 100 holländischen Gulden nach Amsterdam zu stehen kommt, 
wenn er einem Londoner Hause den Auftrag ertheilt, für seine 
Rechnung Amsterdamer Papier einzukaufen, und ihm dagegen den 
Betrag seiner Auslagen in Londoner Papier Übermacht. 
Kauft der Londoner Auftragbesorger oder Commissionär für 
Rechnung des Parisers 100 holländische Gulden in Amsterdamer 
Papier ein, und zahlt er, vorausgesetzt, daß der Curs sich hält, 
für 12 fl. holl. 1 Livre Sterling, so legt er für 100 fl. holl, so 
viel aus, als aus der Proportion folgt: 
12 : 1 — J00 : x — 8% Livre Sterling. 
Hiernach hat der Pariser so viel mal 8y 3 Liv. Sterl. nach Lon 
don zu remittiren, als der dortige Commissionär 100 fl. holl, in 
Amsterdamer Papier eingekauft hat, und wenn er für 1 Liv. Sterl. 
in Londoner Papier 25 Franken zahlt, so zahlt er für 8% Livre 
Sterl. so viel Franken, als aus der Proportion folgt: 
1 : 25 ----- 8y 3 : x = 208y 3 Franken. 
Dieses Resultat ergibt sich unmittelbar aus dem Ansatz:
	        
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