Die Doppelsterne.
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Die letztere Bedingung kann ans den Beobachtungen nur
dann geprüft werden, wenn zwei oder mehrere Begleiter sich
um einen Hauptstern bewegen. Sie bleiben, wie Eriche gezeigt
hat, sämmtlich gültig, Avenn man einen der beiden Sterne (am
natürlichsten den helleren) als ruhend betrachtet, und die Be-
Avegung des Begleiters, statt auf den gemeinschaftlichen Schwer
punkt, auf diesen bezieht. — In einer projicirt gesehenen
Bahn bleibt die erste Bedingung mit der Ausnahme gültig,
dass der ruhende Stern nicht mehr im Brennpunkte des ver
kürzt gesehenen Kegelschnittes liegt ; die ZAveite und dritte da
gegen erleiden keine Modification, der NeigungSAvinkel des Bahn
ebene gegen unsere G-esichtslinie sei welcher er wolle ; denn die
optisch verkürzten Flächenräume sind in allen Theilen der
Ebene den wahren proportional.
Kann man bei Berechnung einer Bahn nicht mehr Beob
achtungen benutzen, als Elemente zu bestimmen sind, so kann
auch aus den Resultaten nichts für die Richtigkeit des ange-
Avandten Gesetztes direct gefolgert werden. Denn aus beliebig
gewählten sieben Angaben (z. B. 4 PositionsAvinkeln und 3
zugehörigen Distanzen) wird man in den meisten Fällen einen
ihnen entsprechenden Kegelschnitt ableiten können, obgleich,
Avenn das Neivtori’sehe Gesetz in diesem Systeme nicht gültig
wäre, diese Oerter gar wohl einer anderen Curve angeboren
könnten.
S- 265.
Sind aber noch mehrere Beobachtungen vorhanden, auf
welche die aus jenen gefundenen Elemente angewandt Averden
können, oder hat man auf irgend Avelche Weise m e h r Beob
achtungen, als die Theorie erfordert, zur Bahnbestimmung be
nutzt, so giebt die Uebereinstimmung der einzelnen Daten mit
den aus den Elementen berechneten Oertern, innerhalb der
Grenzen, welche als wahrscheinliche Beobachtungsfehler ange
sehen werden können, einen directen Beweis für die Richtig
keit des angewandten Gesetzes ab. Allerdings aber werden
diese Fehlergrenzen, in Beziehung auf die Kleinheit der beob
achteten Grössen, in den meisten Fällen einen so grossen
Spielraum einschliessen, dass auch bei einer in Absicht auf
die Beobachtungen selbst genügenden Uebereinstimmung doch
der Grad der erlangten Gewissheit bei weitem hinter dem
jenigen zurückbleibt, der in anderen astronomischen Aufgaben
erlangt werden kann und welcher wünschenswerth sein muss,
avo es sich um Bestätigung eines Naturgesetzes handelt,
üeberhaupt aber werden für jetzt nur eine sehr beschränkte