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Dreizehnter Abschnitt.
also wohl entlehnt ist. Schaltjahre sind im 19 jährigen Cyclus
das 3., 6., 8., 11., 14., 17., 19te; etwas abweichend von
Meton’s Canon. — Es wird nun der Maled Tisri (Anfang des
Jahres) nach dem angegebenen mittleren Monat genau bis auf
den letzten Chlak berechnet. Fällt er über die 18 te Stunde
(den Mittag) eines Tages hinaus, so darf Neujahr erst mit dem
folgenden Tage anfangen. Eine zweite Verschiebung kann ein-
treten, wenn der solchergestalt bestimmte Jahresanfang auf einen
der oben bemerkten drei verbotenen Tage fiele. Noch andre
künstliche Bestimmungen finden statt, besonders wegen der
Jahresanfänge der auf ein Schaltjahr folgenden Gemeinjahre.
Die Monate eines ordentlichen Gemeinjahres sind:
Tisri
30 T.
Marchesvan
29 „
Kislev
30 „
Tebeth
29 „
Schebat
30 „
Adar
29 „
Nisan
30 „
Ijar
29 „
Sivan
30 „
Thamus
29 „
Ah
30 „
Elul
29 „
Im Schaltjahre hat Adar 30 und der eingeschaltete
Yeadar 29 Tage. In den überzähligen Jahren hat Mar-
chesvan 30, und in den abgekürzten Kislev 29 Tage.
Da übrigens die Juden unter allen Völkern zerstreut leben,
so ist es natürlich, dass sie sich für den öffentlichen Verkehr
und die bürgerlichen Geschäfte überhaupt nach dem Kalender
derselben richten, und dass ihr eigner ihnen nur dient, die
Feste zu berechnen. Hat man den Jahresanfang bestimmt, so
hat es keine Schwierigkeit, das Osterfest (und alle übrigen) zu
bestimmen; Ostern fällt unveränderlich auf den 15. Nisan.
Mit unserm gregorianischen Kalender verglichen, schwankt
der jüdische Jahresanfang zwischen dem 6. September und
7. October.
§. 290.
Die Römer scheinen in frühem Zeiten die Eintheilungen
des Tages und der Nacht nur an einer Schätzung des Standes
der Sonne u. s. w. bestimmt zu haben. Im 5 ten Jahrhundert
der Stadt kamen zuerst Sonnen-, und später auch Wasser-ühren
vor. Zwölf Stunden rechnete man vom Sonnen-Auf bis Unter
gang, sie waren folglich sehr ungleicher Länge. Man hatte