Full text: Anweisung vom 25. Oktober 1881 für das Verfahren bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters

zu bewirken und die Gemarkungsurkarte vollständiq auszuzeichnen, zu kolorieren 
und zu beschreiben. 
§• I 77* 
Bei Herstellung der Gemarkungsurkarte unter Benutzung vorhandener 
Karten finden im übrigen die Vorschriften in den §§. 105. bis 114. mit fol 
genden Maßgaben ebenfalls Anwendung: 
1. Bei der Bestimmung der Fehlergrenzen, welche bei der Kartierung 
der Messungslinien für zulässig zu erachten (§, 105. Nr. 4. und §. 106. 
Nr. 2.), ist das durch die Veränderung des Kartenpapiers bedingte gegen 
wärtige Maßstabsverhältnis der Originalkarte zur Natur sachgemäß zu 
berücksichtigen. 
2. Wenn eill Quadratnetz der im £. 104. gedachten Art aus der Original 
karte nicht vorhanden oder das vorhandene nach den Haupthimmelsrichtungen 
nicht orientiert ist, so ist die von der Originalkarte mit zu übernehmende 
oder aus dem anderweit vorhandenen trigonometrischen Netze (§. 172. Nr. 6.) 
abzuleitende Angabe über die Nordrichtung lediglich durch einen schwarzen 
Pfeil zu bezeichnen, und ist letzterem, je nachdem derselbe die wirkliche 
Mittagslinie oder den magnetischen Norden angiebt, die Bezeichnung 
GWUfidcfc bezw. S1L>»Aneii-eHet O^ctden, mit der Pfeil 
richtung parallellaufend, in Nundschrist beizufügen. 
3. In die Titelschrift der Gemarkungskarte ist außer den im §. 114. 
unter Nr. 1. bezeichneten Angaben eine kurze, aber erschöpfende Angabe über 
die benutzte Originalkarte aufzunehmen, aus welcher der Name und Stand 
des Ansertigers der Originalkarte, der Zweck, wozu die letztere hergestellt 
worden, und die Zeit, zu welcher die Aufnahme derselben stattgefunden 
hat, ersichtlich ist, etwa in nachstehender Form: 
cllteir cf. 
(ijemcitdnnoj cd. t. 5L. 
ßentatdnnaodcttte in U cStcittetn, 
cBtctl't 1. 
gdfeetjktai > : <2000. 
cdennl'2-nnejf einet im dciijtc IS ¿*5 l’eljttf-o der, ^eiclj- 
anfa^e jettts Oster n fassn n^ der- ^cntainenvetwadlnncj — auf’ O^et- 
aiifaiMtnej der- elc'tsi'v’etwetfl'itncf auf O^etanCaoo n n 4 de- cBe>iiz’et> 
des Wittes !?». —— u. dezt. nt.) vom §^.fdntesset anaefet- 
l'iojlen cHcttte 
int e’l'eföe etejeivtsi vom 
demtiett vom
	        
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