Full text: Anweisung vom 25. Oktober 1881 für das Verfahren bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters

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Auch ist hierbei sorgfältig darauf zu achten, daß in den in Rechnung 
zu stellenden Größen des Planregisters iiub der nach der Gemarkungskarte 
ausgeführten Einzelberechnung beiderseits genau biefeiben Grundstücke zum 
Ansatz kommen. 
10. 
Die Ergebnisse der Maßstabsermittelungen sind auf dem Titelblatte des 
Heftes der Mittelung und Reduktion (Muster 28.) zu vermerken. 
Dem aus dem betreffenden Blatte der Gemarkungskarte zu verzeichnenden 
Maßstabe (§. 175. Nr. 3., §§. 179. 185., §. 204. Nr. 1. der Anweisung) ist 
zugleich die Bemerkung beizufügen (beispielsweise): 
bcz cR s ’äc()cix$czcctjzzivit^ czivtU'i'eCL'cz 01C9ajSot'ai) = 1 : ‘2510,5. 
l"' 1,001,2"' 1 Ö a 1,008il07^ a 
1 : 2500 1 : 2510,5 ' 1 : 2500 1 : 2510,5 
II. Bei Benutzung anderer Karten. 
11. 
Erfolgt die Herstellung der Gemarkungsurkarte durch Kopierung einer 
Karte, welche nicht aus einem Auseinandersetzungsverfahren hervorgegangen 
ist, so ist bei der Flächenfeststellung nach den Grundsätzen unter I. nur dann 
zu verfahren, wenn ein zu der benutzten Karte gehöriges Vermessungsregister 
vorhanden ist, gegen dessen Flächenangaben nach näherer Prüfung derselben 
Bedenken nicht obwalten. 
Andernfalls ist das folgende Verfahren einzuschlagen. 
12. 
Zunächst sind die beiden Einzelberechnungen und die kleine Massenberech 
nung ohne Rücksicht auf die Veränderungen, welche in der Ausdehnung der 
Karte stattgefunden haben, nach dem bei Anfertigung der letzteren zu Grunde 
gelegten unveränderten Maßstabe (wie er auf Metall graviert gebraucht zu 
werden pflegt) auszuführen. Den so erzielten Ergebnissen der Einzelberech 
nungen ist sodann die Verbesserung hinzuzufügen, welche dürch die gedachten 
Veränderungen in der Ausdehnung der Karte nothwendig wird und sich aus 
dem größeren oder geringeren Maße der Veränderungen ergiebt. 
13. 
Die Ermittelung des gegenwärtigen Maßstabes der Gemarkungsurkarte 
ohne Benutzung vorhandener Flächenangaben kann auf verschiedenen Wegen 
erreicht werden: 
a) indem nach dem auf der benutzten Karte verzeichneten und gemäß 
8- 175. Nr. 2. der Anweisung unverändert auf die Gemarkungs 
urkarte übernommenen Quadratnetze 
aa) die große Massenberechnung gemäß §8- I2 3- bis 126. der 
Anweisung ausgeführt uud mit derselben ähnlich wie oben 
unter Nr. 9. und 10. angegeben verfahren wird, oder wenn 
dieses aus besonderen Gründen nicht thunlich sein sollte, 
dl») die Dimensionen des Quadratnetzes nach dem bei der Anferti 
gung der benutzten Karte zu Grunde gelegten unveränderten 
(auf Metall gravierten) Maßstabe festgestellt werden, oder
	        
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