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b) indem der auf der benutzten Karte verzeichnete Maßstab ebenfalls mit dem
unveränderten (auf Metall gravierten) Maßstabe verglichen wird, oder
c) dadurch, daß die bei der Messung der Prüfungslinien (§. i6g.
Nr. 3.)/ sowie bei den Ergänzungsmessungen (§. 172. Nr. 3. der
Anweisung) im Felde gefundenen Maße mit der Ausdehnung der
Gemarkungskarte/ oder
d) indem die Dimensionen der Gemarkungs- oder Blattgrenzen auf
der Karte der zu berechnenden Gemarkung rc. mit den bezüglichen
Dimensionen auf solchen angrenzenden Karten/ deren Maßstab fest
steht/ verglichen werden.
14.
Die Ableitung des Maßstabes der Gemarkungsurkarte aus dem Quadrat
netze (Nr. 13. zu a.) wird im allgemeinen zu deu sichersten Ergebnissen führen
und daher stets anzuwenden fein r wo ein solches Quadratnetz vorhanden ist.
Wenn/ was in diesem Falle in der Regel geschehen muß, die große Massen
berechnung nach den Vorschriften in §§. 123. bis 126. der Anweisung aus
geführt worden ist (Nr. 13. a. zu aa.) r so findet die Reduktion der Flächen
inhalte der Parzellen aus das Ergebnis dieser Massenberechnung ganz nach
§. 127. st. st. O. statt.
15.
Das unter Nr. 13. zu b. erwähnte Verfahren der Vergleichung des aus
der Karte verzeichneten Maßstabes mit dein bei der Anfertigung der Karte
zu Grunde gelegten unveränderten (auf Metall gravierten) Maßstabe
darf nur mit großer Vorsicht angewendet werden. Denn es ist eine durch
Erfahrung bestätigte bekannte Thatsache/ daß die Kartierung selber und
die sonstigen Operationen ursprünglich in der Regel nach einem richtigen/
auf Metall gravierten Maßstabe ausgeführt worden sind/ daß aber der auf
der Karte befindliche Maßstab oft erst am Schlüsse der sämtlichen Arbeiten/
nachdem das Kartenpapier seine Ausdehnung bereits verändert hatte/ ent
worfen worden ist. Auch kann bei den benutzten Karten/ wenn sie selbst
nicht mehr Originale/ sondern bereits Kopien von solchen waren/ der Fall
vorkommen/ daß der auf denselben verzeichnete Maßstab bei Kopierung der
Karte nicht von der Originalkarte kopiert/ sondern nach einem richtigen/ aus
Metall gravierten Maßstabe neu gezeichnet worden ist. In dem solchergestalt
gezeichneten Maßstabe sind daher die Veränderungen/ welche das ursprüngliche
Original der Karte zur Zeit seiner Kopierung in seiner Ausdehnung bereits
erlitten hatte/ jedenfalls nicht zum Ausdruck gekommen. Endlich sind die
auf den benutzten Karten vorhandenen Maßstäbe oft am Rande der Karte
gezeichnet und sind hier mehr nachtheiligen äußeren Einwirkungen ausgesetzt
gewesen/ als die Zeichnung der Karte im allgemeinen selbst/ haben mithin
eine geringere Genauigkeit als erstere. Alle diese und noch mehrere andere
Umstände machen es räthlich/ bei Feststellung der in der Ausdehnung der
Karten stattgehabten Veränderungen nach dem gezeichneten Maßstabe alles
zu erwägen/ was die Anwendbarkeit des letzteren beeinträchtigen kann.
16.
Bei dem unter Nr. 13. zu c. erwähnten Verfahren der Vergleichung
der aus dem Felde gefundenen Maße mit der Karte ist sorgfältig darauf zu