Full text: Anweisung vom 25. Oktober 1881 für das Verfahren bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters

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b) indem der auf der benutzten Karte verzeichnete Maßstab ebenfalls mit dem 
unveränderten (auf Metall gravierten) Maßstabe verglichen wird, oder 
c) dadurch, daß die bei der Messung der Prüfungslinien (§. i6g. 
Nr. 3.)/ sowie bei den Ergänzungsmessungen (§. 172. Nr. 3. der 
Anweisung) im Felde gefundenen Maße mit der Ausdehnung der 
Gemarkungskarte/ oder 
d) indem die Dimensionen der Gemarkungs- oder Blattgrenzen auf 
der Karte der zu berechnenden Gemarkung rc. mit den bezüglichen 
Dimensionen auf solchen angrenzenden Karten/ deren Maßstab fest 
steht/ verglichen werden. 
14. 
Die Ableitung des Maßstabes der Gemarkungsurkarte aus dem Quadrat 
netze (Nr. 13. zu a.) wird im allgemeinen zu deu sichersten Ergebnissen führen 
und daher stets anzuwenden fein r wo ein solches Quadratnetz vorhanden ist. 
Wenn/ was in diesem Falle in der Regel geschehen muß, die große Massen 
berechnung nach den Vorschriften in §§. 123. bis 126. der Anweisung aus 
geführt worden ist (Nr. 13. a. zu aa.) r so findet die Reduktion der Flächen 
inhalte der Parzellen aus das Ergebnis dieser Massenberechnung ganz nach 
§. 127. st. st. O. statt. 
15. 
Das unter Nr. 13. zu b. erwähnte Verfahren der Vergleichung des aus 
der Karte verzeichneten Maßstabes mit dein bei der Anfertigung der Karte 
zu Grunde gelegten unveränderten (auf Metall gravierten) Maßstabe 
darf nur mit großer Vorsicht angewendet werden. Denn es ist eine durch 
Erfahrung bestätigte bekannte Thatsache/ daß die Kartierung selber und 
die sonstigen Operationen ursprünglich in der Regel nach einem richtigen/ 
auf Metall gravierten Maßstabe ausgeführt worden sind/ daß aber der auf 
der Karte befindliche Maßstab oft erst am Schlüsse der sämtlichen Arbeiten/ 
nachdem das Kartenpapier seine Ausdehnung bereits verändert hatte/ ent 
worfen worden ist. Auch kann bei den benutzten Karten/ wenn sie selbst 
nicht mehr Originale/ sondern bereits Kopien von solchen waren/ der Fall 
vorkommen/ daß der auf denselben verzeichnete Maßstab bei Kopierung der 
Karte nicht von der Originalkarte kopiert/ sondern nach einem richtigen/ aus 
Metall gravierten Maßstabe neu gezeichnet worden ist. In dem solchergestalt 
gezeichneten Maßstabe sind daher die Veränderungen/ welche das ursprüngliche 
Original der Karte zur Zeit seiner Kopierung in seiner Ausdehnung bereits 
erlitten hatte/ jedenfalls nicht zum Ausdruck gekommen. Endlich sind die 
auf den benutzten Karten vorhandenen Maßstäbe oft am Rande der Karte 
gezeichnet und sind hier mehr nachtheiligen äußeren Einwirkungen ausgesetzt 
gewesen/ als die Zeichnung der Karte im allgemeinen selbst/ haben mithin 
eine geringere Genauigkeit als erstere. Alle diese und noch mehrere andere 
Umstände machen es räthlich/ bei Feststellung der in der Ausdehnung der 
Karten stattgehabten Veränderungen nach dem gezeichneten Maßstabe alles 
zu erwägen/ was die Anwendbarkeit des letzteren beeinträchtigen kann. 
16. 
Bei dem unter Nr. 13. zu c. erwähnten Verfahren der Vergleichung 
der aus dem Felde gefundenen Maße mit der Karte ist sorgfältig darauf zu
	        
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