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achten/ daß die im Felde angenommenen Endpunkte der Linien/ deren Längen
maße zur Prüfung der Ausdehnung der Karte bezw. zur Feststellung des
ihrer Ausdehnung entsprechenden gegenwärtigen Maßstabes benutzt werden/
mit den Endpunkten der entsprechenden Linien in der Karte vollkommen
identisch sind. Auch müssen diese Linien/ um für den bezeichneten Zweck
mit der Aussicht auf Erzielung eines zuverlässigen Resultats verwendet
werden zu können/ von ausreichender Länge sein.
17.
Jedenfalls empfiehlt es sich/ wenn in dem Falle unter Nr. 13. zu a.
die große Massenberechnung aus besonderen Gründen nicht ausgeführt werden
kann/ thunlichst aus allen übrigen unter Nr. 13. zu a. b. c. d, bezeichneten
Wegen das gegenwärtige Maßstabsverhältnis zu ermitteln und nach den
hierbei gewonnenen Ergebnissen zu prüfen/ welchem Verfahren nach den be
sonderen Verhältnissen des einzelnen Falles der Vorzug zu geben/ eventuell
ob aus allen oder nur aus einzelnen Ergebnissen ein mittleres Maßstabs
verhältnis abzuleiten ist.
18.
Behufs Feststellung des Maßstabes der Gemarkungskarte bezw. der
einzelnen Blätter derselben ist — abgesehen von dem nach Nr. 9. und iO.
zu behandelnden Falle der Ausführung der großen Massenberechnung (Nr. 13.3.
zu aa./ Nr. 14.) — zu berechnen / wie viel Meter der Karte aus eine Linie
gehen/ welche 1 Meter nach dem der Kartierung ursprünglich zu Grunde ge
legten (auf Metall gravierten) Maßstabe lang ist. Hieraus ist sowohl das
Längenverhältnis des der Gemarkungskarte in ihrem gegenwärtigen Zustande
entsprechenden Maßstabes zur Natur, als auch zu berechnen, wie viel Hektare
der Karte ans eine Fläche gehen, welche nach dem der Kartierung ursprüng
lich zum Grunde gelegten Maßstabe 1 Hektar groß ist.
a. Beispielsweise sei bei Anwendung des Verfahrens unter Nr. 13.3.
zu bb. aus dem auf der Gemarkungskarte verzeichneten, durch Kopierung von
der benutzten ursprünglich im Maßstabe 1 : 2000 entworfenen Karte übernom
menen Quadratnetze, dessen Seiten ursprünglich 222™ betragen haben, ge
sunden worden, daß nach einem auf Metall gravierten Maßstabe 1 : 2222
a) eine Quadratseite in der Richtung von Süden nach Norden durch
schnittlich 199,24™/
ß) eine Quadratseite in der Richtung von Westen nach Osten durch-
schnittlich 199,12™
lang sei. Indem man das arithmetische Mittel dieser Abmessungen
199/24 + i99/i2 _ x99,18 als allgemeinen Durchschnitt annimmt, ergiebt
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sich, daß auf 1™ des ursprünglichen Maßstabes —1,2241™ auf.
der Gemarkungskarte gehen. Weiter findet man hieraus als gegenwärtigen
Maßstab der Gemarkungskarte 1 : (1,2241 X 2222), also: 1:2228,2. Das
Flächenverhältnis erhält man ans 1 : (1,2241 X 1,0241) — 1 : 1,2282, d. h.
wenn man nach dem ursprünglichen Maßstabe 1 : 2222 eine Fläche auf der
Gemarkungskarte i ha groß findet, so ist dieselbe nach dein gegenwärtigen
Maßstabe 1:2228,2 in Wirklichkeit 1,2282^ groß.