Full text: Anweisung vom 25. Oktober 1881 für das Verfahren bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters

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b. Ferner sei beispielsweise nach dem Verfahren unter Nr. 13. zu c. durch 
Messungen im Felde die Gesamtlänge einer Anzahl von Linien ermittelt 
worden zu 4314/8™/ dieselben Linien seien auf der Gemarkungskarte/ nach 
einem richtigen/ aus Metall gravierten Maßstabe gemessen/ 4289/3™ lang/ 
so gehen auf 1™ des richtigen Maßstabes ^89^3 = I /°°59 m auf der Karte. 
Hieraus ergiebt sich/ wenn der ursprüngliche Maßstab/ nach welchem 
die Kartierung erfolgt ist/ 1 : 2300 war/ das Verhältnis des gegenwärtigen 
Maßstabes der Gemarkungskarte zur Natur zu 1: (1/0039 X 2500), h- 
wie i : 2314/8. Das gedachte Flächenverhältnis ist aber: 1 ha nach dem 
ursprünglichen Maßstabe (1: 2500) — 1/0059 X 1/0059 = i/on8 ha nach 
dem gegenwärtigen Maßstabe (1: 2514/8)/ d. h. eine nach dem Maßstabe 
i : 2300 kartierte Fläche von 1Größe nimmt auf dem Papier einen 
gleichen Raum eilt/ wie eine Fläche von i/on8'™/ welche nach dem Maß 
stabe i : 2314/8 kartiert ist. 
e. Aehnlich gestaltet sich die Rechnung bei Anwendung des Verfahrens 
unter Nr. 13. zu d., indem dann zunächst auf der angrenzenden Karte mit 
Berücksichtigung des feststehenden Maßstabes derselben die wirkliche Länge der 
zur Vergleichung zu ziehenden Entfernung zweier oder mehrerer auf beiden 
Karten gemeinschaftlich vorhandener/ sicher markierter Punkte ermittelt und 
hiermit die bezügliche Länge der Karte/ für welche der Maßstab ermittelt 
werden soll/ verglichen wird. Beispielsweise sei von der angrenzenden Ge 
markungskarte/ welche ursprünglich im Maßstabe 1:2000 entworfen/ deren 
gegenwärtiger Maßstab aber zu 1 : 2003/4 ermittelt/ die in Betracht kom 
mende Dimension zu 2017/8™ nach dem unveränderten Maßstabe 1 : 2000 
abgenommen worden/ so beträgt die wirkliche Länge dieser Dimension 
2017/8 X — 2Q23/2 m . Ferner weise die Karte/ deren Maßstab 
festgestellt werden soll/ und welche ursprünglich im Maßstabe 1 : 2300 ent 
worfen worden/ für diese Dimension nach letzterem Maßstabe eine Länge 
von 2016/7™ nach/ so ist der gegenwärtige Maßstab dieser Karte 
/2023,2 x . 1™ I/00322 111 
i: l y— X 2300 1 = i: 2308/1 und — —-— ; 
\2oi6/7 d D i: 2500 i : 2508/1 
i ha i/oo643 ha 
i: 2300 i: 2508/1 
Es hätte aber ebenso, wie bei der letzteren Karte, auch beim Abnehmen 
des Maßes von der ersteren Karte der Maßstab 1: 2300 angewendet werden 
können/ und es würde sich dabei statt 2017/8™ eine Länge von 2322/2" 
ergeben haben. Alsdann würde sich der zu ermittelnde Maßstab nach dem 
Ausdrucke: ^5^2/22003/4 ^ ^ r ^ ercm M^ge ebenfalls zu 1: 2308/1 
berechnet haben. 
d. Soll das gegenwärtige Längenverhältnis der Gemarkungskarte zur 
Natur ausnahmsweise nach dem auf der Gemarkungskarte verzeichneten 
Maßstabe festgestellt werden (Verfahren unter Nr. 13. zu b.ß so ist unmittelbar 
zu ermitteln/ wie viel Meter des letzteren auf 1 Meter des richtigen 
Metallmaßstabes gehen/ dabei ist jedoch thunlichst die ganze Länge des ko
	        
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